Ausgabe: Der Sprachdienst 1/2009

Der doppelte Ergänzungsbindestrich

[F] Ist es eigentlich zulässig, bei Wortverbindungen mit Konjunktionen Wortbestandteile am Anfang und am Ende, sozusagen über Kreuz, durch Bindestriche auszulassen? Beispiel: Auslandstage- und -übernachtungsgeld – einmal wird die Endsilbe -geld ersetzt und ein andermal die Silbe Auslands-. Oder muss es lauten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld?

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[A] Ja, es ist durchaus erlaubt – und vielfach üblich –, zweimal den sogenannten Ergänzungs- bzw. Ersparungsbindestrich zu setzen, nach dem einfachen Grundmuster: Warenan- und -verkauf. Das heißt, die orthographischen Regeln erlauben diese Schreibpraxis; das aktuelle amtliche Regelwerk gibt in § 98, Punkt 3, als Beispiele an: Textilgroß- und -einzelhandel, Eisenbahnunter- und -überführungen. Im früheren Rechtschreib-Duden ist mit der 9. Auflage, 1915, dem sogenannten Buchdruckerduden, diese Schreibpraxis geregelt worden. In den Vorbemerkungen hieß es (S. XX; man bemerke nebenbei das zeittypische Beispiel): »Zu beachten ist auch die Setzung von Bindestrichen in Militärwitwen- und -waisengeld …«

Es wird in solchen Fällen ein Bestimmungswort (z. B. Auslands-, Textil-, Militär-) sowie ein Grundwort (z. B. -geld, -handel) erspart; es kommt also zur Auslassung von zwei Wortbestandteilen, wobei eine Komprimierung eintritt, die mitunter aus stilistischen Gründen als störend empfunden wird.

An dem genannten amtlichen Beispiel Eisenbahnunter- und -überführungen lässt sich eine gewisse Härte auch gut erkennen, denn im zweiten Fall wird ja nur -führungen erspart, ein nicht geläufiges Wort – gemeint sind ja -unterführung und -überführung. Rein orthographisch freilich gibt es da nichts einzuwenden. Die ausführlichere Version wäre m. E. insofern vorzuziehen: Eisenbahnunterführungen und -überführungen – so wie Sie es auch mit Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld vorschlagen.

GfdS