Bezugsbedingungen der Zeitschriften Muttersprache und Der Sprachdienst

Muttersprache:

Die Muttersprache erscheint in vier Ausgaben jährlich.

Unsere Mitglieder können die Muttersprache zu einem ermäßigten Preis beziehen.

Der Sprachdienst:

Der Sprachdienst erscheint in sechs Ausgaben jährlich, in der Regel zweimonatlich.

Unsere Mitglieder können den Sprachdienst zu einem ermäßigten Preis beziehen.

Der Sprachdienst ist als Printausgabe oder – zu einem ermäßigten Preis – als digitale Ausgabe (PDF) erhältlich.

Allgemeine Bezugsbedingungen:

Abonnement-Bestellung:

Ein Jahresabonnement umfasst alle Ausgaben eines Jahrgangs und läuft zur Fortsetzung bis auf Widerruf, wenn es nicht befristet bestellt wird.

Nach Eingang der Bestellung bei der GfdS erhält der Kunde eine Rechnung über die Gesamtkosten (Preise laut aktueller Preisübersicht). Bei Abonnementbestellungen innerhalb eines laufenden Jahrgangs werden die bereits erschienenen Ausgaben der Zeitschrift nach Begleichen der Rechnung versendet. Die übrigen Ausgaben werden jeweils nach Erscheinen zugestellt (bei digitalen Ausgaben: per E-Mail).

Einzelheft-Bestellung:

Einzelhefte werden nur gegen Vorkasse geliefert. Nach Erhalt der Bestellung werden dem Kunden die Gesamtkosten (Preise laut aktueller Preisübersicht) und die Bankverbindung mitgeteilt. Nach Zahlungseingang werden die Hefte zusammen mit der Rechnung versendet (bei digitalen Ausgaben: per E-Mail).

Mängel:

Zustellmängel hat der Kunde der GfdS unverzüglich mitzuteilen. Für verspätet eintreffende Exemplare haftet die GfdS nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

Widerruf:

Der Kunde hat das Recht, die Bestellung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Eingang der Bestellung. Zahlungen für bereits gelieferte Zeitschriften können nicht zurückerstattet werden.

Kündigung:

Ein Abonnement kann nur zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss bis zum 15. November des laufenden Jahres in Schriftform in der Geschäftsstelle der GfdS eingegangen sein.

Preisänderungen:

Die GfdS ist berechtigt, den Bezugspreis anzupassen. Eine Preiserhöhung kann im Übrigen – nicht öfter als einmal jährlich – aufgrund gestiegener Papier-, Druck-, Lohn- oder Vertriebskosten vorgenommen werden. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % steht dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss der GfdS innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung an den Kunden zugehen.

Daten und Datenschutz:

Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, der GfdS Änderungen seiner Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen. Änderungen der Lieferadresse sind mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen. Insbesondere für fehlende oder verspätete Zustellungen aufgrund der Nichtübermittlung geänderter Zustelladressen übernimmt die GfdS keine Haftung.

Die GfdS berücksichtigt bei der Datenverarbeitung und -nutzung stets die schutzwürdigen Belange ihrer Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die GfdS verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten zur Vertragsabwicklung und gibt diese hierfür erforderlichenfalls auch an Dienstleister weiter (z. B. Auslieferer).

Preise:

Siehe aktuelle Preisliste.