10. August 2022
Alexas und Siris dürfen ihre Namen ändern – GfdS berät Eltern seit über 50 Jahren in puncto Vornamenwahl
Ein Mädchen in Niedersachsen wird von anderen Kindern gemobbt, weil es wie ein populärer Sprachassistent heißt. Nun erlaubt ihm ein Gericht, einen anderen Vornamen anzunehmen. Wie schwierig eine Vornamenänderung in Deutschland ist, weiß die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS). Sie berät seit über 50 Jahren werdende Eltern und Standesämter in puncto Vornamenwahl.
Auch wenn es nicht immer so wirkt: Bei der Vornamenwahl gibt es auch in Deutschland Grenzen. So ist der wesentliche Aspekt, der bei der Eintragung von Namen zu berücksichtigen ist, das Kindeswohl: Kinder dürfen, so das Personenstandsgesetz, keinen Namen erhalten, durch den es »entwürdigend behandelt«, »der Lächerlichkeit preisgegeben« oder »beim täglichen Gebrauch des Namens gesellschaftlichen Belastungen ausgesetzt« wird. Die meisten Eltern werden dies bei der Vergabe eines Vornamens für ihr Kind vermutlich berücksichtigen – dennoch kommt es immer wieder zu Zweifelsfällen, in denen auch das Standesamt keinen Rat weiß.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) berät Eltern seit Jahrzehnten in Namensfragen und hat schon unzählige – auch ungewöhnliche – Vornamen bestätigt. Dabei müssen immer wieder auch Namen abgelehnt werden, weil sie keine Vornamen sind oder das Kindeswohl gefährden. Bei außergewöhnlichen, aber unbedenklichen Namen rät die GfdS in der Regel zu einem bekannteren Zweitnamen, damit das Kind später je nach Lebenssituation selbst entscheiden kann, wie es genannt werden möchte. Denn was vielen nicht bewusst ist: Selbst wenn ein Kind unter seinem Vornamen leiden sollte, ist die Änderung des Vornamens in Deutschland problematisch und erfordert zahlreiche Behördengänge und psychologische Gutachten.
Dennoch kann es gelingen: So hat es ein 6-jähriges Mädchen jetzt geschafft, ein Gerichtsurteil zu ihren Gunsten zu erwirken, damit das Standesamt eine Änderung ihres Namens akzeptiert. Sie litt zusehends unter ihrem Namen Alexa, nachdem die Amazon-Sprachsteuerung des gleichen Namens immer stärker Einzug in deutsche Haushalte gefunden hatte – dies hatte anderen zunehmend Anlass zu herabwürdigenden Äußerungen und Befehlserteilungen geboten.
Auch in der Vornamenstatistik der GfdS macht sich die Benennung der Sprachsteuerung bemerkbar: Lag der Name Alexa 2014, im Jahr der Veröffentlichung des Amazon-Systems, noch auf Platz 218, so belegt er heute lediglich Platz 1.294 – und wird dabei zweimal häufiger als Folgename denn als Erstname vergeben.
Sollten Sie Unterstützung bei der Wahl eines Vornamens für Ihr Kind benötigen, beraten wir Sie gern. Alle Informationen zu unserer Vornamenberatung finden Sie auf unseren Fokus-Seite Namen.