Meldung vom 8. Oktober 2015
… Deutsch ins Grundgesetz
GfdS: Keine Notwendigkeit für eine solche Forderung – aktive Sprachpolitik für Migranten wichtiger
In jüngster Zeit wird wieder zunehmend die Forderung erhoben, Deutsch als Staatssprache als ein symbolisch schützenswertes und Normen prägendes Gut in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Verankerung von Deutsch als gemeinsamer Sprache im Grundgesetz könne die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) prinzipiell zustimmen, sie sehe aber keine Notwendigkeit für eine solche Forderung, erklärt der Vorsitzende der GfdS, Prof. Dr. Peter Schlobinski.
Grundsätzlich könne die Frage gestellt werden, ob eine Verfassungs¬änderung allein für diesen Punkt adäquat ist, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Minderheitenschutz und somit der Schutz von Minderheitensprachen nicht im Grundgesetz verankert ist (vgl. auch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 1992).
Aus sprachwissenschaftlicher Sicht sei hervorzuheben, dass Deutsch faktisch Amts- und Schulsprache in Deutschland ist. Es stelle sich daher die Frage, so Schlobinski, warum dies verfassungsrechtlich abzusichern ist.
Auffallend in diesem Zusammenhang sei, dass die Forderung nach ›Deutsch als Staatssprache ins Grundgesetz‹ zunächst im Kontext des sogenannten ›Denglisch‹ und der vorgeblichen Dominanz des Englischen erhoben wurde – zu diesem kontrovers diskutierten Argument hat die GfdS vielfach Stellung bezogen –, in jüngster Zeit aber in Zusammenhang mit Migrationssprachen, zunehmender Migration und der zu erbringenden Integrationsleistung gestellt wird.
Wichtig für gesellschaftliche Teilhabe und für Integration
In diesem Zusammenhang ist die GfdS der Meinung, dass die Kenntnis und Beherrschung des Deutschen für die gesellschaftliche Teilhabe zentral und folglich Sprachkurse für Migranten für die Integration in die deutsche Gesellschaft elementar sind. Sprachangebote einerseits und die Verpflichtung zur Teilnahme an Deutschkursen andererseits seien wichtiger als die abstrakte Forderung nach einer Verfassungsänderung, betont Schlobinski. Die sprachliche Integration, dies hat die Zweitsprach¬erwerbsforschung der 70er und 80er Jahre des letzten Jahrhunderts immer wieder belegt, werde nur durch Sprachangebote, Sprachkurse und die Vermeidung von (sprachlichen) Ghettobildungen erfolgreich sein. In diesem Sinne fordert die GfdS eine aktive Sprachpolitik für Migranten!
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