Meldung vom 19. Dezember 2018

Familiennamen bei der Heirat und Vornamenprognose 2018

Familiennamen bei der Heirat: Nur einer von 16 Männern nimmt den Namen der Frau an
Beliebteste Vornamen 2018: L und M häufige Anfangsbuchstaben

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Familiennamen bei der Heirat

Bei ca. drei Vierteln aller Eheschließungen wird heutzutage in Deutschland der Name des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen. Das mag nach viel klingen, doch vor 40 Jahren waren es noch 98 %, die Zahl ist somit deutlich zurückgegangen. Dennoch entscheiden sich heute nur 6 % der Paare für den Familiennamen der Frau – etwa doppelt so häufig kommt es vor, dass beide Partner ihren eigenen Namen behalten. Von der Möglichkeit, einen Doppelnamen zu wählen, machen heute etwa 8 % der Paare Gebrauch. Waren es vor 40 Jahren zu 96 % die Frauen, die einen Doppelnamen annahmen, entscheiden sich mittlerweile gut 12 % der Männer, einen Doppelnamen zu tragen.

Studienergebnisse

Für einen genaueren Einblick in die Ergebnisse unserer Studien haben wir für Sie die wichtigsten Zahlen noch einmal zusammengefasst. Sie können Sie hier als PDF herunterladen. Bei Verwendung der Zahlen bitten wir um Angabe der Quelle.

Seit 1976 das Namenrecht geändert wurde und die Namengebung bei der Hochzeit seitdem nicht mehr auf den Familiennamen des Mannes festgelegt ist, sind über 40 Jahre vergangen. Wie sehr hat dies die eheliche Namengebung beeinflusst, was hat sich seither verändert? Um das herauszufinden, hat die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) deutsche Standesämter gebeten, im Rahmen einer Studie genaue Zahlen zu nennen. Ausführliche Daten haben wir von 174 Ämtern für die Jahre 1976, 1986, 1996, 2006 und 2016 erhalten und damit durchschnittlich 20.000 Eheschließungen pro Jahrgang erfasst.

Die Gründe für die Wahl des Familiennamens sind vielfältig. Besonders der Wunsch, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen, beeinflusst die Entscheidung, gerade wenn Kinder geplant oder schon da sind. Mögen sich beide Partner dennoch nicht vom eigenen Namen trennen, ist ein Doppelname oft das Mittel der Wahl.

Entscheidet sich das Paar für den Familiennamen des Mannes, wird dies oft mit Tradition begründet: So ist es üblich, so hat man es seit Jahrhunderten gemacht. Diese Argumentation wird meist von den Männern selbst genutzt, die es mitunter als ein Zeichen von Schwäche, von Unmännlichkeit empfinden, wenn sie den Namen ihrer Frau annehmen. Dieses Denken ist in den Köpfen vieler Menschen noch stark verwurzelt. Doch auch zahlreiche weitere Gründe werden ins Feld geführt, und so setzen sich auch die Frauen immer öfter durch, ihren Namen »an den Mann zu bringen«. Denn nicht nur Männer haben ein Traditionsbewusstsein, auch Frauen wollen den Namen ihrer Familie weiterführen, und sei es deshalb, weil er selten ist, weil er sonst in der Familienlinie ausstürbe oder weil er ein Teil der eigenen Wurzeln darstellt. Auch wenn einer der Partner sich mit dem Namen bereits eine berufliche Karriere aufgebaut hat, spricht das dafür, den Namen weiterhin zu führen – notfalls als Doppelname, der oft einen Kompromiss darstellt. Ein häufiges Kriterium ist jedoch auch die Ästhetik: Welcher der beiden Namen wird als schöner wahrgenommen? Welcher Nachname klingt mit welchem Vornamen besser? Ein Argument für Männer, den Namen ihrer Frau anzunehmen, könnte es auch sein, dass sie selbst einen Vornamen als Nachnamen tragen und sie dadurch häufig mit dem falschen Namen angesprochen werden; mit einem neuen Namen können sie Klarheit schaffen.

Welcher Grund letztlich zur endgültigen Entscheidung führt: Für die wenigsten ist es einfach, den eigenen Namen aufzugeben. Mit dem Namen ist schließlich ein Stück Identität verbunden, dessen Verlust als schmerzhaft empfunden werden könnte. Aus anderer Perspektive betrachtet markiert ein neuer Name auch nach außen hin eine sichtbare Veränderung, einen Neubeginn. Und auch das ist manchmal nicht unwillkommen.

Vortrag zur Familiennamenwahl

Am 29. September 2020 hat Anne Rosar von der Universität Mainz für uns einen Online-Vortrag zum Thema Ehenamenwahl in Deutschland gehalten. Dazu hat sie unter anderem unsere hier veröffentlichten Daten verwendet. Wir haben den Vortrag für Sie aufgezeichnet.

Vornamenprognose

Die Gesellschaft für deutsche Sprache ist seit Jahrzehnten besonders für ihre Vornamenarbeit bekannt. Seit 1977 veröffentlicht sie jährlich die Liste der beliebtesten Vornamen. Die Zahlen für das aktuelle Jahr werden wie gewohnt im Frühjahr des Folgejahres veröffentlicht, doch wir sind neugierig: Lassen sich Unterschiede zur Liste des Jahres 2017 feststellen? Einen ersten Blick konnten wir bereits in die Daten einiger Standesämter der Regionen Nord, Süd, Ost und West werfen.

Demnach bleiben Emilia und Mia als Erstnamen bei den Mädchen sehr beliebt, bei den Jungen sind es vor allem Noah und Ben. Auch bundesweit nehmen diese Namen vordere Ränge ein. Bei den Erstnamen gibt es jedoch einige Namen, die 2018 mehr in den Fokus gerückt sein könnten: Lea und Ida scheinen bei den Mädchen häufiger zu werden, ebenso Mila, der seit einigen Jahren an Beliebtheit gewinnt. Auch Namen auf L- bleiben beliebt: Neben Lea könnten Lina, Lena, Leni und Luisa bei den Namen 2018 stärker punkten. Zu Mila bei den Mädchen gesellt sich Milan bei den Jungen, daneben könnten Theo, Henry und Liam auf den vorderen Plätzen der Jungen-Erstnamen eine größere Rolle spielen.

Schon seit Jahren sind bei den Folgenamen Marie, Sophie und Maria bei den Mädchen sowie Alexander, Maximilian, Paul und Elias bei den Jungen sehr beliebt. Daran wird sind vermutlich nicht viel ändern. Häufiger könnten hier traditionelle Namen wie Theresa, Elisabeth, Katharina und Franziska bei den Mädchen sowie Karl, Thomas, Andreas und Daniel bei den Jungen werden.

Ob diese Prognose repräsentativ die Vornamenvergabe in ganz Deutschland wiedergibt, werden wir im nächsten Jahr erfahren, doch einige Übereinstimmungen wird es sicher geben. Wir sind gespannt, welche das sind.

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Für weitere Auskünfte können Sie sich gern per E-Mail an sekr@gfds.de oder telefonisch unter 0611 99955-0 an uns wenden.

Überarbeitung des Ehe- und Geburtsnamenrechts

Am 23. August 2023 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Vorgesehen ist zum Beispeil, dass beide Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen annehmen und diesen auch an ihre Kinder weitergeben dürfen. Die Pressemitteilung und die vorgesehenen Änderungen finden Sie hier: