Meldung vom 14. Juli 2023
Rechtschreibrat gibt keine neuen Empfehlungen – Genderstern, Doppelpunkt und Co. »gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie«
Dies entspricht auch den Empfehlungen der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS)
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich erneut zu geschlechterbewusster Schreibung in der deutschen Sprache geäußert und damit frühere Empfehlungen aus den Jahren 2018 und 2021 sowie die Position der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) bekräftigt: Sonderzeichen im Wortinneren wie der Doppelpunkt, der Asterisk (»Gender-Sternchen«) oder der Unterstrich zur Kennzeichnung geschlechtsneutraler Formen »gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie.« Ihre Verwendung könne zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt seien.
So stellen sie etwa einen grundlegenden Eingriff in Wortbildung, Grammatik und Orthografie dar und beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Dies wiederum hat einerseits zur Folge, dass Menschen mit geringer Literalität und Erwachsene mit Migrationshintergrund Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben auch einfacher Texte haben; andererseits würde die deutsche Sprache zu einer schwer erlernbaren Sprache werden, was sich als Nachteil für die Verbreitung der deutschen Sprache im Ausland auswirken würde.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache beschäftigt sich schon seit vielen Jahrzehnten mit Fragestellungen des geschlechterbewussten Sprachgebrauchs. Zur geschlechterbewussten Schreibung hat sie Leitlinien veröffentlicht, in denen aktuell verwendete Formen beurteilt und Empfehlungen zu den Möglichkeiten der Verwendung ausgesprochen wurden.
Für weitere Auskünfte können Sie sich gern per E-Mail an ewels@gfds.de an uns wenden.