Schriftliche Auskünfte, Korrektorat und Textbearbeitung: Die häufigsten Fragen

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1. Ich benötige ein sprachliches Gutachten von Ihnen. Wie nehme ich am besten Kontakt zu Ihnen auf? Und welche Angaben brauchen Sie von mir?

Der einfachste Weg ist, uns eine E-Mail zu schreiben an sprachberatung@gfds.de. Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen möglichst genau; folgende Fragen können Ihnen dabei helfen:

  • Aus welchem Grund benötigen Sie ein sprachliches Gutachten? Was sind die Hintergründe Ihrer Anfrage?
  • Um welches sprachliche Thema geht es? (Wortbedeutung, Satzgrammatik etc.)
  • Um welchen sprachlichen Zweifelsfall handelt es sich? (Bitte zitieren Sie das Wort, den Ausdruck, den Satz oder die Textstelle.)
  • Inwiefern bestehen die Zweifel? Welche Lösungsmöglichkeiten stehen im Raum?
  • Wie können wir den sprachlichen Zweifelsfall in Ihrem Sinne / zu Ihren Gunsten lösen? (Siehe auch Frage XY)
  • Bis wann benötigen Sie das Gutachten? (Abgabefrist)

Hinweis: Bitte benennen Sie nur Punkte, die für uns wichtig sind, um Ihren Fall einzuordnen und zu beurteilen. Details zu gerichtlichen Verfahren o. Ä. benötigen wir nicht. Eventuell ist es auch sinnvoll, uns wichtige Texte/Quellen zu Ihrem Anliegen gleich mitzuschicken. Wir antworten in der Regel innerhalb kurzer Zeit.

2. Kann ich ein sprachliches Gutachten der GfdS in einem Rechtsstreit verwenden?

Die schriftlichen Auskünfte und Gutachten unserer Sprachberatung sind von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgfältig erwogen und geprüft. Im Wesen der Sprache ist es jedoch begründet, dass sich nicht alle Fragestellungen zweifelsfrei klären lassen; so ist von Fall zu Fall zu entscheiden, ob ein Gutachten unsererseits in einem Rechtsstreit verwendet werden kann. Juristischen Erfolg können wir jedoch nicht garantieren. Auch eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann nicht übernommen werden.

3. Mit welchen Kosten muss ich für ein sprachliches Gutachten rechnen?

Für schriftliche Auskünfte und Gutachten berechnen wir 65 Euro pro Stunde für Mitglieder und 85,00 Euro pro Stunde für Nichtmitglieder der GfdS – jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Grundsätzlich rechnen wir im Viertelstundentakt ab. Die Kosten für schriftliche Auskünfte und Gutachten ergeben sich also aufgrund unseres Arbeitsaufwands, der wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig ist (siehe Frage XY). In der Regel berechnen wir mindestens eine Stunde für schriftliche Auskünfte und Gutachten, je nach Komplexität des Falls auch mehr Zeit.

Hinweis: Unsere Preisliste finden Sie auf unserer Website unter https://gfds.de/preisuebersicht/.

4. Wie lange brauchen Sie für die Erstellung eines sprachlichen Gutachtens?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Bearbeitungsdauer richtet sich in erster Linie nach dem sprachlichen Zweifelsfall, mit dem Sie uns betrauen. Einige Fälle sind uns vielleicht schon bekannt, sodass die Bearbeitungsdauer relativ kurz ausfällt. Wiederum andere Fälle erfordern eine umfangreichere Recherche. Ferner kann die Bearbeitungsdauer von den Kapazitäten abhängen, die uns gerade zur Verfügung stehen. In jedem Fall bemühen wir uns, die Bearbeitungszeit nicht über 3 bis 5 Werktage hinaus auszudehnen.

5. Ich würde Sie gern mit einer Textprüfung beauftragen. Wie nehme ich am besten Kontakt zu Ihnen auf? Und welche Angaben brauchen Sie von mir?

Der einfachste Weg ist, uns eine E-Mail zu schreiben an sprachberatung@gfds.de. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an:

  • zu prüfender Text (bzw. Textsorte)
  • Umfang des zu prüfenden Textes
  • gewünschte Kriterien bei der Textprüfung (z. B. reines Korrektorat, Stil; siehe auch Frage XY)
  • individuelle Wünsche (z. B. die Berücksichtigung einer genderbewussten Sprache oder eines Corporate Wording, siehe auch Fragen XY und XY)
  • Abgabefrist (Bis wann benötigen Sie den geprüften Text?)

Hinweis: Idealerweise schicken Sie uns den zu prüfenden Text oder Auszüge daraus gleich mit, so können wir uns ein Bild von Umfang und Bearbeitungsbedarf machen. Wir antworten in der Regel innerhalb kurzer Zeit.

6. Welche Texte kann ich von Ihnen prüfen bzw. korrigieren lassen?

Wir prüfen die verschiedensten Sachtexte, zum Beispiel:

  • Kundenanschreiben/Mailings
  • Flyer
  • Glückwunschkarten
  • Menükarten
  • Geschäftsberichte
  • Broschüren
  • Firmen- oder Kundenzeitschriften
  • Newsletter
  • Website-Texte
  • Werbemittel

Hinweis: Literarische Texte wie z. B. Kurzgeschichten oder Märchen korrigieren wir nur in Ausnahmefällen bzw. auf Anfrage.

7. Prüfen Sie auch längere Texte?

Ja, Sie können sowohl kurze als auch umfangreichere Manuskripte von uns prüfen lassen. Bitte beachten Sie bzw. planen Sie ein, dass wir für längere Texte entsprechend mehr Zeit für die Prüfung benötigen. Zudem kann es vorkommen, dass unsere zeitlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind. In der Regel können wir uns aber auf eine Abgabefrist einigen, die für beide Seiten passt.

8. Auf welche Kriterien prüfen Sie die Texte im Korrektorat?

Wir prüfen die Texte auf alle wesentlichen Kriterien sprachlicher Richtigkeit:

  • Orthografie (Gentrennt-/Zusammenschreibung; Groß-Kleinschreibung; Laut-Buchstaben-Zuordnung)
  • Zeichensetzung (Satzzeichen/Interpunktion) als Teil der Orthografie
  • Grammatik (Morphologie einschließlich Flexion und Wortbildung; Syntax)

Auf Wunsch prüfen wir zudem:

  • Ausdruck, sprachlicher Stil
  • Schrift/Typografie (z. B. Auszeichnungen, Zeilenumbruch, Platzierung von Text- und Bildelementen)

Grundsätzlich legen wir dabei stets großen Wert auf Einheitlichkeit.

9. Bieten Sie auch ein Lektorat an?

Nein, ein umfassendes Lektorat bieten wir nicht an. Allerdings gehen wir auf Wunsch über die Prüfung von Orthografie und Grammatik (Korrektorat) hinaus und berücksichtigen gern die Art und Weise der Formulierung sowie typografische Details (siehe auch Frage XY).

10. Berücksichtigen Sie bei der Textprüfung auch eine geschlechterbewusste Sprache?

Ja, in der Regel prüfen wir Texte auch auf geschlechterbewusste Sprache; sofern wir dies unberücksichtigt lassen sollen, weisen Sie uns bei Beauftragung einfach darauf hin. Sollten wir keinen Hinweis von Ihnen erhalten identifizieren wir entsprechende Formen und merken an, ob »gegendert« werden soll bzw. dass eine gewählte Form zu hinterfragen ist. Gegebenenfalls machen wir Ihnen auch Vorschläge für genderbewusste Ausdrucksformen; dann richten sich diese nach unseren Empfehlungen, die auch durch das Amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung abgedeckt sind (»Gender-Leitlinien der GfdS«, unter https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/). Dabei stellen wir auch sicher, dass möglichst einheitlich vorgegangen wird.

Hinweis: Auf Wunsch prüfen wir den Text auch im Hinblick auf bestimmte Formen bzw. Formen, die von unseren Empfehlungen abweichen (z. B. Formen mit Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt).

11. Berücksichtigen Sie bei der Textprüfung auch individuelle Wünsche?

Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Textprüfung auch individuelle Wünsche, so zum Beispiel im Hinblick auf:

  • die Schreibung bestimmter Wörter, Ausdrücke und Eigennamen
  • den Gebrauch von Abkürzungen und Zeichen
  • den Gebrauch von Datums- und Zeitangaben
  • den Gebrauch von Zahlen-, Wert- und Währungsangaben
  • bestimmte Kriterien der Wortbildung (z. B. einfache vs. erweiterte Genitivformen [etwa des Texts vs. des Textes], Zusammenschreibung vs. Gliederung von Komposita [etwa Umweltmanagementsystem vs. Umweltmanagement-System)
  • bestimmte typografische Details
  • bestimmte Formen einer genderbewussten Sprache (das gilt auch für Formen, die von den Gender-Leitlinien der GfdS abweichen, siehe auch Frage XY)

Hinweis: Sollte Ihren Texten ein »Corporate Wording« zugrunde liegen, stellen Sie uns dies gern zur Verfügung. Wir werden es dann bei der Prüfung berücksichtigen.

12. Wie stellen Sie die Qualität Ihrer geprüften Texte sicher?

Bei der GfdS ist Ihr Text in guten Händen, nämlich in den Händen von jeweils zwei Mitarbeitenden der Sprachberatung. Wir berufen uns nicht nur auf die einschlägigen Quellen, sondern verfügen durch unser Alltagsgeschäft auch über ein umfangreiches Sprachwissen. So erfolgt die Textprüfung der GfdS

  • nach dem gültigen Amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung bzw. nach dem Duden sowie ggf. nach DIN 5008 »Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung«
  • durch studierte Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler mit mehrjähriger praktischer Erfahrung in der Sprachberatung sowie im Korrektorat
  • nach dem Vier-Augen-Prinzip (Erst- und Zweitkorrektur bei jedem Text)

Hinweis: Erst- und Zweitkorrektur heißt nicht, dass Sie doppelt zahlen. Wir berechnen in der Regel nur die Bearbeitungsdauer der Erstkorrektur.

13. Mit welchen Kosten muss ich für eine Textprüfung rechnen?

Für die Textprüfung bzw. -korrektur berechnen wir 65 Euro pro Stunde für Mitglieder und 85,00 Euro pro Stunde für Nichtmitglieder der GfdS – jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Grundsätzlich rechnen wir im Viertelstundentakt ab. Die Kosten für eine Textprüfung ergeben sich also aufgrund unseres Arbeitsaufwands, der wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig ist (siehe Frage XY). Als Daumenregel gehen wir davon aus, dass wir für einen einseitigen Text eine Viertelstunde, für einen zehnseitigen Text etwa eine Stunde benötigen. Hierbei handelt sich um Erfahrungswerte, Abweichungen sind je nach Textumfang und -komplexität möglich.

Hinweis: Unsere Preisliste finden Sie auf unserer Website unter https://gfds.de/preisuebersicht/.

14. In welcher Form kann ich Ihnen einen zu prüfenden Text übermitteln?

Ihre Texte können Sie uns problemlos per E-Mail als Word- oder PDF-Datei schicken.

15. Wie vermerken Sie Korrekturen und Verbesserungsvorschläge in einem zu prüfenden Text?

Wir vermerken unsere Korrekturen und Vorschläge in dem elektronischen Dokument, das Sie uns übermittelt haben (Word- oder PDF-Datei, siehe auch Frage XY). In Word arbeiten wir mit dem Korrekturmodus, wobei wir bei echten Fehlern unmittelbar in den Text eingreifen und für Verbesserungsvorschläge die Kommentarfunktion nutzen. In PDF-Dokumenten arbeiten wir mit der Kommentar- bzw. Hervorhebungsfunktion, um sowohl auf echte Fehler hinzuweisen als auch Verbesserungsvorschläge zu machen. Den geprüften Text senden wir Ihnen anschließend wieder auf dem elektronischen Weg zurück.

16. Was ist, wenn ich mit Ihren Korrekturen und Verbesserungsvorschlägen nicht einverstanden bin?

Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, unsere Korrekturen oder Verbesserungsvorschläge anzunehmen. Sollte es jedoch einmal vorkommen, dass Sie unsere Korrekturen oder Verbesserungsvorschläge nicht nachvollziehen können, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden dann Ihre Anmerkungen prüfen und unsere Korrekturen gegebenenfalls erläutern oder Nachbesserungen vornehmen.

Hinweis: Sie wünschen Nachbesserungen im Hinblick auf bestimmte Kriterien, die im Vorfeld nicht vereinbart waren? Dann bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert berechnen.

17. Übernimmt die GfdS die Haftung für ihre Textkorrekturen, sollten dadurch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen?

Die Textkorrekturen unserer Sprachberatung sind von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgfältig erwogen und geprüft, eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann jedoch nicht übernommen werden.

18. ÜbertragenSie auch Texte in Leichte oder Einfache Sprache?

Die Themen Leichte Sprache und Einfache Sprache gehören zu den Schwerpunkten der GfdS. So verfügen wir über ein umfangreiches Wissen zu den theoretischen Hintergründen und sind bezüglich Empfehlungen, Normen und Empirie auf dem neuesten Stand.

Vor diesem Hintergrund sind wir auch praktisch tätig und übertragen standard- oder fachsprachliche Texte in Leichte oder Einfache Sprache. Bei der Übertragung berufen wir uns auf DIN SPEC 33429:2023-04 »Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache« bzw. auf DIN 8581-1 »Einfache Sprache – Anwendung für das Deutsche – Teil 1: Sprachspezifische Festlegungen« und ziehen Erkenntnisse aus der Leichte- und Einfache-Sprache-Forschung heran. Wir haben schon viele Übertragungsprojekte abgeschlossen und verfügen über einen großen Erfahrungsschatz.

Neben der Übertragungsarbeit bieten wir selbstverständlich auch eine bloße Prüfung von Leichte- und Einfache-Sprache-Texten an. Die Preise bestimmen wir jeweils auf Anfrage.

Hinweis: Mehr Information zur Textübertragung in Leichte Sprache finden Sie auf unserer Website unter https://gfds.de/uebersetzungen-in-leichte-und-einfache-sprache/.

Noch Fragen?

Sollten noch immer Fragen für Sie offen sein, kontaktieren Sie uns gern, wir werden versuchen, Ihnen Antworten zu geben.