»Übersetzung Deutsch – Deutsch«
Auf den ersten Blick mag es vollkommen widersinnig, ja unmöglich erscheinen, eine Übersetzung von einer Sprache in dieselbe Sprache durchzuführen. Dennoch haben wir alle im Alltag schon mehr oder weniger leidvolle Erfahrung damit gemacht, wie verschiedengestaltig etwas »Deutsches« daherkommen kann. Ein recht extremes Beispiel dafür sind maschinell aus anderen Sprachen übersetzte Bedienungsanleitungen, die hier aber ausgeklammert bleiben sollen. Denn diese Kalamitäten kann man noch ganz einfach darauf zurückführen, dass Maschinen dem Menschen in dieser Hinsicht einfach (noch) deutlich unterlegen sind. Aber auch in der Kommunikation von Mensch zu Mensch (gleicher Muttersprache wohlgemerkt) kann dann und wann Übersetzungsbedarf auftreten. Das hat auch einer der führenden Verlage für Wörterbücher aller Art erkannt und bietet ein humoristisch gemeintes Nachschlagewerk für die Übersetzungsrichtung »Deutsch ‒ Arzt/Arzt ‒ Deutsch« an. Bislang als übersetzungsbedürftige Bevölkerungsgruppen sind in der Buchreihe neben Ärzten auch Frauen, Chefs und Politiker vertreten.
Nun kann man einwenden, dass mit solchen Büchern eher Klischees bedient werden, aber dass Ärzte tatsächlich über eine Art »Geheimcode« verfügen, ist durchaus eine Tatsache. Auch in wissenschaftlichen Kreisen außerhalb der Medizin ist es im Übrigen recht beliebt, sich durch einen »Code« der Allgemeinverständlichkeit zu entziehen. Dabei ist das Akademikerdeutsch (um es einmal so zu nennen) leicht zu erkennen, in der Regel gekennzeichnet durch einen ungeheuer hohen Anteil griechischer und lateinischer Fremdwörter. In manchen Texten ist der Anteil wirklich deutschen Sprachmaterials kaum höher als in dem bekannten Werbeslogan »Come in and find out«, den eine große Zahl deutscher Muttersprachler/-innen weder versteht noch korrekt übersetzen kann. Viel kniffliger allerdings wird es in Fällen, in denen weder ein Übermaß an fremdem Sprachmaterial noch die holprigen Übersetzungskünste eines Computers auszumachen sind. Man muss auch gar nicht die viel zitierte Unverständlichkeit von Rechtstexten bemühen, ein ganz kleines Beispiel aus dem Alltag möge an dieser Stelle ausreichen: In der Wiesbadener Stadtbücherei steht ein Kopierer, dessen Display die Handlungsanweisung »Kostenstellenzähler einsetzen« anzeigt. Keine Fremdwörter, keine von einer Übersetzungsmaschine pulverisierte Grammatik, und dennoch: offenbar für die meisten Bibliotheksbenutzer/-innen derart unverständlich, dass die Stadtbücherei sich zu folgender Maßnahme veranlasst sah: An der Wand neben dem Kopierer hängt eine Bedienungsanleitung, die in mehrere Punkte gegliedert den Gebrauch des Geräts erklärt. Erster Punkt: »›Kostenstellenzähler einsetzen‹ bedeutet: ›Geld einwerfen‹.« Gefahr erkannt, Gefahr gebannt sozusagen.
Nicola Frank