Ausgabe: Der Sprachdienst 6/2025

Apostroph in Ortsnamen

[F] Auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie auf den entsprechenden Straßenschildern wird die Bezeichnung Dern’sches Gelände benutzt. Bevor ich hier nun voreilig von einem »Deppenapostroph« spreche, könnten Sie mir vielleicht Auskunft darüber geben, ob diese Schreibweise den gültigen Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht? Beziehungsweise: Wofür steht dieser Apostroph?

[A] Mit dem sogenannten Deppenapostroph haben wir es in dem Ortsnamen Dern’sches Gelände tatsächlich nicht zu tun. Die Bezeichnung des Platz es geht zurück auf Carl-Reinhard Dern (um 1800), seinerzeit Oberforstrat und Mitglied des Bürgerausschusses in Wiesbaden. Das heutige Dernsche Gelände erbte Dern im Jahr 1831 und es blieb bis 1868 im Familienbesitz . Dass Dern ein Personenname ist, bestätigt uns übrigens auch der Familiennamen- Duden: Es handelt sich um einen Herkunftsnamen zu Ortsnamen wie Dehrn (Hessen) oder Derne (Nordrhein-Westfalen).

Bei dem Adjektiv Dern’sch (hier gebeugt: Dern’sches) handelt es sich genau genommen um eine Ableitung aus dem Eigennamen Dern durch Anfügen der Endung -sch. Der Apostroph ist hier in der Tat grammatikalisch korrekt. So darf in derartigen Ableitungen der Apostroph vor der Ableitungsendung stehen, um die Grundform des Namens zu verdeutlichen. Hierdurch bleibt die Großschreibung des Namens erhalten. Prominente analoge Beispiele zur Verwendung des Apostrophs bei Ableitungen aus Eigennamen sind beispielsweise die Grimm’schen Märchen und der Ohm’sche Widerstand. Zulässig ist die Großschreibung des Adjektivs mit Apostroph, aber auch die Kleinschreibung ohne Apostroph: die grimmschen Märchen, der ohmsche Widerstand, das dernsche Gelände – Letzteres entspräche jedoch zumindest nicht der offiziellen Schreibung.

Übrigens: Zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens kann der Apostroph auch vor einem Genitiv-s stehen, sofern der Personenname mit dem folgenden Substantiv einen Eigennamen bildet; das ist zum Beispiel bei Firmennamen der Fall: Willi’s Biomarkt ist der Biomarkt von Willi und nicht von Willis; Andrea’s Kiosk ist der Kiosk von Andrea und nicht von Andreas. Zum Vergleich: Mit dem sogenannten Deppenapostroph hätten wir es hingegen etwa in Goethe’s Werke oder aber Wiesbaden’s Sehenswürdigkeiten zu tun.

Apropos Wiesbadens Sehenswürdigkeiten: Wo auch immer man also Dern’sches Gelände liest, ist dies zumindest nach geltender Rechtschreibnorm korrekt.

Quellen

Duden – Die deutsche Rechtschreibung. 29. Aufl. Berlin 2024.
Duden – Familiennamen. 2. Aufl. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2005.
Stadtlexikon Wiesbaden. https://www.wiesbaden.de/microsite/stadtlexikon/a-z/dernsches-gelaende.php.

Zum Weiterlesen

Rüdebusch, Frauke: Die Satzzeichen im Deutschen. Teil 4: Anführungszeichen, Auslassungszeichen und Schrägstrich. In: Der Sprachdienst 68, 6/2017 sowie Zeit-Wort: Deppert.