Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und die Vergabe von Vornamen (aktuelle Version)
Am 1. November 2024 soll das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft treten. Dieses soll es allen Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag zu ändern, die ihre geschlechtliche Identität nicht im binären System »männlich«/»weiblich« verorten oder deren soziales Geschlecht nicht ihrem Geburtsgeschlecht entspricht.
Mit der Änderung des Geschlechtseintrags geht in den meisten Fällen auch eine Änderung des Vornamens einher. Dies führt derzeit zu zahlreichen Anfragen bei der GfdS durch betroffene Personen, deren Vornamenwunsch vom Standesamt nicht akzeptiert wird. Nach anfänglicher Problematik gibt es inzwischen eine neue Herangehensweise, die wir im Folgenden kurz darlegen.
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