Ausgabe: Der Sprachdienst 6/2023

Die Frage nach der Staatsangehörigkeit – Adjektiv oder Substantiv?

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[F] Ich musste vor Kurzem online ein Formular ausfüllen und sollte dort auch meine Staatsangehörigkeit angeben. Allerdings konnte ich dort nur Deutschland anklicken und nicht deutsch. Das hat mich doch sehr irritiert – hier hätte doch richtigerweise deutsch als Option gegeben sein müssen, oder?

[A] Ja, das sehen wir auch so: Bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit sollte ein Adjektiv anzugeben sein, genauso wie bei der Frage nach der Augenfarbe oder dem Familienstand. Also: Augenfarbe: blau; Familienstand: verheiratet; Staatsangehörigkeit: deutsch. Entsprechend wird formuliert, wenn das Adjektiv attributiv gebraucht wird, also vor dem Substantiv steht: Angehörige des deutschen Staates werden als deutsche Staatsangehörige bezeichnet, ebenso spricht man von der deutschen Staatsangehörigkeit – nicht von Deutschlands Staatsangehörigen oder Deutschlands Staatsangehörigkeit. Dass bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit in Formularen die Auswahlmöglichkeiten als Adjektive angegeben werden sollte, bestätigt auch ein Blick in den Duden (Die deutsche Rechtschreibung, Berlin 2020): »Staatsangehörigkeit: deutsch (in Formularen u. Ä.)«.

Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel, so steht etwa in österreichischen Reisepässen: »Staatsangehörigkeit: Österreich«. Eine derartige Kombination »Staatsangehörigkeit: Ländername« ließe sich dann als ›Angehörige(r) des Staates Österreich‹ deuten.

Wir würden jedoch dem Duden folgen und – auch um Irritationen zu vermeiden – immer ein Adjektiv als Auswahlmöglichkeit empfehlen.