Kommasetzung bei Infinitivgruppen mit zu

[F] Ist in dem Satz Wir bitten darum, im Treppenhaus nicht zu rauchen nach der Revision der neuen Rechtschreibung das Komma obligatorisch, denn die Kommasetzung beim Infinitiv wurde ja geändert?

[A] Diese Frage ist uns in der letzten Zeit schon mehrmals gestellt worden. Die Infinitivgruppe im Treppenhaus nicht zu rauchen bezieht sich auf das im Hauptsatz stehende darum, mit dem auf den Inhalt der Bitte verwiesen wird; insofern ist darum vorwegnehmend. Nach § 75 (3) der amtlichen Regelung zur deutschen Rechtschreibung (2006) ist ein Komma dann verpflichtend zu setzen, wenn die Infinitivgruppe von einem sog. Korrelat oder Verweisungswort abhängt, z. B. René hat nicht damit gerechnet, doch noch zu gewinnen … – so also auch in Ihrem Fall.

Die Duden-Rechtschreibung gibt als Muster an (K 117, 3): Erinnere mich daran, den Mülleimer auszuleeren, und die Wahrig-Redaktion nennt als Beispiel: Sie freute sich darauf, bald zu verreisen. Die Infinitivgruppe bezieht sich hier auf daran bzw. darauf, das als »hinweisendes Wort« bezeichnet wird (siehe die Wörterbücher, beide unter dem Titel Die deutsche Rechtschreibung, 2006, S. 79 bzw. S. 104). Generell ist hierbei darauf zu achten, dass diese Regel nur bei einer Infinitivgruppe aus Infinitiv + zu + mindestens einem weiteren Wort, also beim erweiterten Infinitiv gilt. Dies trifft sowohl auf bald zu verreisen und den Mülleimer auszuleeren als auch auf im Treppenhaus nicht zu rauchen aus Ihrer Frage zu.

Übrigens hat sich in diesem Punkt hinsichtlich der Überarbeitung der neuen Rechtschreibregeln keine Änderung ergeben. Schon 1996 war das Komma im fraglichen Fall vorgeschrieben; ursprünglich lautete das Musterbeispiel (§ 77 (5)): Sie dachte nicht daran, den Job länger zu behalten.