Beugung von Firmennamen
[F] Im Rahmen unserer Tätigkeit zeigen sich immer wieder Unsicherheiten im Hinblick auf die korrekte Bezeichnung und Beugung von Firmen- und Vereinsnamen. Daher unsere Fragen: 1. Wonach richtet sich das Geschlecht eines Firmen- oder Vereinsnamens, in dem die Rechtsform enthalten ist (GmbH, e. V. etc.)? 2. Wird in solchen Fällen nach dem ersten Namensbestandteil oder nach der Rechtsform gebeugt? 3. Wie wird bei Abkürzungen verfahren?
[A] Wir meinen – und stehen hier im Einklang mit der Dudenredaktion –, dass man Firmenbezeichnungen und -namen durchaus beugen sollte, so wie andere Substantive auch. Zusätze wie e. V., GmbH oder AG spielen dabei grundsätzlich keine Rolle, da sie ja wegfallen können, was zumeist und besonders in der mündlichen Rede geschieht. Der reine Firmen- bzw. Institutionsname bleibt erhalten und ist der sprachliche Kern. Es sollte also zunächst heißen: die Caritative Vereinigung der Franziskanerinnen [e. V.], das Städtische Klinikum Aachen [GmbH] usw.
Gebeugt wird der sprachliche Hauptbestandteil, der »erste Namenbestandteil «, wie Sie sagen. Im Genitiv heißt es demnach: des Städtischen Klinikums Aachen [GmbH], der Caritativen Vereinigung der Franziskanerinnen [e. V.]. Will man den Rechtszusatz jedoch zum Ausdruck bringen und den Namen unverändert lassen – dies ist möglich -, dann ist zu umschreiben, z. B. das Krankenhaus Städtisches Klinikum Aachen GmbH oder die Einrichtung ctt e. V. Gewiss ergeben sich hier mitunter sprachliche Härten und Umständlichkeiten.
Auch hier gilt: Der förmliche Zusatz spielt unter dem Aspekt der Grammatik keine Rolle. Es heißt also die Versammlung der Caritativen Vereinigung der Franziskanerinnen e. V. Bei Abkürzungen und Kurzwörtern wird entsprechend verfahren. Die Kurzform verhält sich beim Genus wie die Langform – vgl. das ZDF/das Zweite Deutsche Fernsehen etc. Im Genitiv allerdings fällt die Endung der Langform oft weg (es heißt also des PKW, seltener des PKWs), im Plural dagegen wird zumeist ein -s angehängt, auch wenn die Vollform anders endet: die AGs, die THs.