Ausgabe: Der Sprachdienst 6/2017

Sind Kunde und Verbraucher gleichbedeutend?

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[F] In den Medien wird das Wort Kunde häufig durch das Wort Verbraucher ersetzt, z. B.: »… wenn der Verbraucher heute zum Bankautomaten geht …«, »… betritt der Verbraucher heute ein Autohaus …«. Sind die beiden Bezeichnungen denn wirklich gleichzusetzen?

[A] Es stimmt, der Ausdruck Verbraucher wird besonders in den Medien häufig als Synonym für das Wort Kunde genutzt. Laut Duden (»Das Synonymwörterbuch «, Mannheim 2007) ist diese Verwendung auch völlig in Ordnung, dort wird Kunde wie folgt definiert: »Abnehmer, Ankäufer, Auftraggeber, Besteller, Bezieher, Interessent, Käufer, Klient, Kundschaft; (Wirtsch.) : Konsument, Verbraucher; (Rechtsspr.) : Mandant.« Hier lässt sich bereits erkennen, dass die Bezeichnung Verbraucher vorwiegend in einem wirtschaftlichen Kontext verwendet wird. Auch bei den von Ihnen angeführten Beispielen handelt es sich um eine Berichterstattung mit wirtschaftlichem Hintergrund.

Diese Vermutung wird durch die Definition des Dudens (»Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Mannheim 2012) gefestigt; demnach ist ein Verbraucher »(Wirtschaft) jemand, der Waren kauft und verbraucht; Konsument «. Die Definition von Kunde ist dagegen etwas weiter gefasst: Er ist zwar auch »jemand, der [regelmäßig] eine Ware kauft«, aber eben auch »eine Dienstleistung in Anspruch nimmt [und daher in dem Geschäft, in der Firma bekannt ist]«.

Letztlich kann Kunde als Überbegriff verstanden werden, die Bezeichnung Verbraucher dagegen als eine Unterart des Kunden, die in bestimmten Kontexten anzutreffen ist; anders als beim Kunden schwingt beim Verbraucher die spezielle Bedeutung mit, dass er das erworbene Konsumgut tatsächlich »verbraucht«.

Ergänzend führen wir den Hinweis an, dass es sich bei Verbraucher um ein Wort handelt, mit dem Privatpersonen, nicht aber gewerbliche Abnehmer bezeichnet werden. Entsprechend wird auch der Verbraucherschutz nur für den privaten, nicht den geschäftlichen Bereich Gültigkeit besitzt.