Schon seit 1966 gibt es unseren Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag. Er ist für folgende Aufgaben zuständig, die auch in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten sind (GO-BT, § 80a):
- Textbearbeitung:
Gesetze:
Der Redaktionsstab prüft Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der parlamentarischen Phase der Gesetzgebung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Im Vordergrund steht dabei die einfache und klare Formulierung von Rechtstexten, wobei jedoch die Eigenheiten der Rechtssprache als Fachsprache berücksichtigt werden.Andere Texte:
Neben Gesetzen und Verordnungen bearbeitet der Redaktionsstab Anträge, Kleine und Große Anfragen, aber auch Texte wie Broschüren, Flyer, Abschluss- und Jahresberichte, Reden und Verwaltungstexte.
- Sprachberatung:
Der Redaktionsstab bietet der Bundestagsverwaltung, den Fraktionen und den Abgeordneten eine Beratung in sprachlichen Zweifelsfällen an und beantwortet Fragen z. B. zu Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.
- Seminare:
Der Redaktionsstab bietet Seminare zu sprachlichen Themen an, unter anderem zu Rechtschreibung, Grammatik, Rechtssprache, Verwaltungssprache, Leichter Sprache und geschlechterbewusstem Formulieren.
- Projekte:
Im Auftrag von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung übersetzt der Redaktionsstab Texte in Einfache Sprache oder in Leichte Sprache. In der Regel arbeitet er dabei mit Prüfgruppen zusammen, deren Mitglieder der jeweiligen Zielgruppe des Textes angehören.
Die Sprachberatung des Redaktionsstabs der GfdS beim Deutschen Bundestag
Von Sibylle Hallik
Wie sehen eigentlich die Aufgaben des Redaktionsstabs genau aus und wie gestaltet sich die tägliche Arbeit dort? Darüber ist kürzlich ein Artikel in unserem Sprachdienst (Heft 5-6/2019) erschienen, den Sie hier vollständig lesen können.