Ausgabe: Der Sprachdienst 5-6/2019

Die Sprachberatung des Redaktionsstabs der GfdS beim Deutschen Bundestag

Von Sibylle Hallik

Die Sprachberatung des Redaktionsstabs der GfdS beim Deutschen Bundestag wendet sich an drei Zielgruppen: die Verwaltung des Deutschen Bundestages, die Bundestagsfraktionen sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Service steht Angehörigen aller Hierarchie­ebenen ohne Ausnahme zu. Sie können telefonisch, per E-Mail oder Fax mit dem Redaktionsstab in Kontakt treten oder während der Geschäftszeiten persönlich in die Büros im Deutschen Bundestag kommen. Die Beratung wird gut angenom­men. In den Jahren 2014 bis 2018 erreichten den Redaktionsstab im Schnitt jährlich 805 Fragen, mehr als 70 Prozent davon telefonisch. Für die Zahl der Fragen pro Per­son gibt es keine Grenze. Es gibt »Stammkundschaft«, die regelmäßig Anfragen stellt, sowie Personen, die sich hin und wieder melden. Anders als das Team der Sprachberatung in Wiesbaden hat der Redaktionsstab nur mit Personen zu tun, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit an ihn wenden. Dies wirkt sich auch auf die Dauer und Art der Telefonate aus: Die Gespräche sind in der Regel kurz und sachorientiert. Der Redaktionsstab ist mit seinem Service im Intranet des Deutschen Bundestags sowie im »Wegweiser für Abgeordnete« vertreten und wirbt regelmäßig für sein Angebot. So stellt er beispielsweise den Fraktionen so­wie den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten seine Arbeit zu Beginn einer neuen Wahlperiode vor.

Die Fragen sind so vielfältig wie die Textsorten und Themen, um die es geht. Sie gelten den Bereichen Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik, Satz­bau, Herkunft und Bedeutung von Wörtern, Stil und Formulierungsvarianten, Sprichwörter und Redensarten, Anrede in Briefen, geschlechtergerechte Sprache sowie Leichte und Einfache Sprache. In Bezug auf die Textsorte, auf die sich die Fragen beziehen, gibt es keine Beschränkung und so zeigt sich eine beträchtliche Bandbreite, die von Gesetzen, Anträgen und Beschlussempfehlungen sowie Klei­nen und Großen Anfragen über Positions- und Eckpunktepapiere, diverse Schrei­ben der Bundestagsverwaltung bis hin zu Broschüren, Flyern, Newslettern, Ab­schluss- und Jahresberichten sowie Reden reicht. Die Textsorte zu kennen, aus der beispielsweise der fragliche Satz stammt, ist insofern wichtig, als für bestimmte Textsorten wie zum Beispiel Gesetze und Kleine Anfragen eigene Regeln gelten, die bei der Beantwortung der Fragen zu beachten sind. Die Fragen beziehen sich u. a. auf Fachthemen, etwa aus den Bereichen Recht und Verbraucherschutz, Ge­sundheit, Arbeit und Soziales, Landwirtschaft und Ernährung, Umwelt, Natur­schutz und nukleare Sicherheit, Inneres, Bauen und Wohnen, Bildung, Finanzen, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Haushalt, europäische Angelegenheiten, Kultur und Medien oder Wirtschaft und Energie – kurz: Die thematische Band­breite spiegelt die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse und der Verwaltung des Deutschen Bundestages wider.

Alle Fragen werden vertraulich behandelt, d. h., es erfährt außerhalb der GfdS niemand, wer angefragt hat oder worum es ging. Wenn Fragen – wie für diesen Artikel oder für Präsentationen – veröffentlicht werden, werden sie ggf. so verän­dert, dass das Problem erkennbar ist, die Frage aber keiner Person oder Fraktion konkret zugeordnet werden kann. Ebenso wird verfahren, wenn eine umfangrei­chere Recherche erforderlich wird und zur Klärung einer Frage mit Dritten Kon­takt aufgenommen werden muss. Sämtliche Fragen werden zu internen – statisti­schen und wissenschaftlichen – Zwecken anonymisiert erfasst.

Die Motivationen, die Sprachberatung in Anspruch zu nehmen, sind ganz un­terschiedlich. Gemeinsam ist den Anrufenden: Sie wollen es richtig machen. Und: Sie haben meist Sprachgefühl, denn sonst würden sie ein sprachliches Problem gar nicht erst erkennen. Einige sind sich unsicher, etwa weil sie auf ein recht sel­tenes Kommaproblem gestoßen sind, andere präsentieren echte Zweifelsfälle. Bei wieder anderen liegt die Schulzeit etwas länger zurück und sie fragen sich, ob die Regeln, die sie einmal gelernt haben, immer noch gelten. Manchmal führen sprachliche Fragen auch zu Diskussionen im Kollegenkreis oder mit Vorgesetzten, zum Beispiel: »In unserem Büro haben sich wegen eines Satzes zwei Meinungslager gebildet. Nun bitten wir Sie, uns bei der Konfliktlösung zu helfen.« Oder je­mand ist verunsichert, weil er meint, in einem Text eines Vorgesetzten einen Fehler entdeckt zu haben und diesen Punkt nur dann ansprechen möchte, wenn es sich tatsächlich um einen Fehler handelt. In einigen Fällen wird auch gewettet, bevor die Sprachberatung kontaktiert wird, was dann an der freudigen bzw. enttäusch­ten Reaktion erkennbar ist. Gelegentlich melden sich Personen, die wissen, dass ihre Stärken eher auf der fachlichen als auf der sprachlichen Ebene liegen. Das Gefühl, dass etwas »nicht stimmt« oder dass eine bestimmte Textstelle noch nicht optimal formuliert ist, ist aber vorhanden, sonst gäbe es den Zweifel nicht, der dazu führt, sich beim Redaktionsstab zu melden. Nur ist es mitunter schwierig, selbst die Lösung zu finden, vor allem, wenn man zu tief im Thema steckt, zu sehr durch Vorlagen beeinflusst ist oder die Zeit schlichtweg zu knapp ist. Bitten um Textredaktion werden dann zum Beispiel auch mit einem Satz wie dem folgenden begleitet: »Für Ihre Mühe danke ich Ihnen außerordentlich! Mit Hochachtung vor der deutschen Sprache und Ihrer Mühe, Ordnung in den Murks zu bringen.« Der erste Anruf beim Redaktionsstab kostet einige etwas Überwindung; am Anfang eines Gesprächs steht nicht selten die Ankündigung, es gehe um etwas für uns sicherlich ganz Leichtes, Triviales. Oft sind dies aber gerade die Fragen, die es in sich haben. Viele Fragen sind schnell geklärt; sie lassen sich ad hoc oder mit einem kurzen Blick in die entsprechenden Nachschlagewerke beantworten. Manchmal jedoch sind umfangreichere Recherchen notwendig. In solchen Fällen arbeitet der Redaktionsstab u. a. mit der Duden-Redaktion, dem Rechtschreibrat, Universi­täten, Bibliotheken, dem Auswärtigen Amt oder anderen Stellen zusammen, die über die entsprechenden Spezialkenntnisse verfügen.

Zu unseren Arbeitsmitteln: Zunächst einmal verwenden wir verschiedene Nachschlagewerke, u. a. zu Rechtschreibung, Zeichensetzung, sprachlichen Zwei­felsfällen und Fremdwörtern. Diese stehen zwar noch in der Printversion in den Regalen unserer Büros, in der Regel arbeiten wir aber mit der digitalen Version. Auf unseren Rechnern sind ebenfalls verschiedene allgemeinsprachliche Wörter­bücher installiert. Im Wortbereich greifen wir auch auf Datenbanken wie »Wort­schatz Universität Leipzig«, das »Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS)« und »canoonet« zurück. Hinzu kommen fachsprachliche Wörterbücher, u. a. zur Rechtssprache. Auch für Zitate und Sprichwörter sowie Anschriften und Anreden gibt es Nachschlagewerke, die in gedruckter Form und/oder online zur Verfügung stehen.

Für Fragen zu Gesetzen ist ferner das »Handbuch der Rechtsförmlichkeit« zu berücksichtigen, das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird und das in seinem Teil B Vorgaben für die sprachliche Gestaltung von Gesetzen ent­hält. Wichtig ist auch das Rechtsportal juris, eine Datenbank, die neben Rechtspre­chung und Vorschriften (Gesetzen/Verordnungen, Verwaltungsvorschriften) u. a. auch Kommentare, Handbücher, Zeitschriften und Literaturnachweise enthält.

Wie sieht ein typischer Tag im Redaktionsstab aus? Typisch ist, dass der Tag nicht planbar ist. In der Regel liegen bei Arbeitsbeginn um 9 Uhr ein oder meh­rere Texte auf dem Schreibtisch, die innerhalb einer recht knappen Frist geprüft werden müssen. Insofern nehmen wir uns zunächst einmal vor, einen Text zu be­arbeiten. Ob und wann wir allerdings dazu kommen, hängt davon ab, wie häu­fig das Telefon klingelt oder wie viele Anfragen per E-Mail eingehen, denn diese Anfragen werden – wenn sie nicht sehr viel Zeit in Anspruch nehmen – in der Regel dazwischengeschoben und sofort bearbeitet. Die Antwort wird häufig sofort benötigt, weil beispielsweise die Pressemitteilung oder die Einladung innerhalb der nächsten Stunde verschickt werden oder die Kleine Anfrage fristgerecht an das Parlamentssekretariat gehen soll. Wenn kein großer Rechercheaufwand not­wendig ist, vertiefen wir uns anschließend schnell wieder in die zu bearbeiten­den Texte – bis zum nächsten Telefonat. Gelegentlich ist der Zeitaufwand höher, beispielsweise wenn es nicht mit einem Blick in Nachschlagewerke getan ist und umfangreichere Recherchen notwendig werden. Manchmal klopft auch jemand aus den umliegenden Büros der Bundestagsverwaltung an die Tür und bittet um Rat, z. B. eine gehörlose Mitarbeiterin. Sie hat beispielsweise einen Text über ihre Arbeit verfasst und möchte wissen, ob dieser Text richtig ist bzw. weshalb in ih­rem Text bestimmte Punkte grammatisch falsch sind. Da wir die Gebärdensprache leider noch nicht beherrschen, kommunizieren wir in diesen Fällen schriftlich am Rechner oder mit »Händen und Füßen«.

Mit vielen Fragen geht auch eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt einher. Die Arbeit ist also auch thematisch höchst abwechslungsreich und erfordert, dass man sich schnell in verschiedene Sachverhalte hineindenken und sich schnell auf neue Sachverhalte einstellen kann. Insofern wird es nie langweilig, man lernt viele neue Gebiete kennen und ist nah dran an dem, was den Bundestag beschäftigt.

Die folgenden Beispiele zeigen einen kleinen Ausschnitt aus der Beratungstätig­keit des Redaktionsstabs; sie sind nach dem Muster »Frage – Antwort« aufgebaut. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der »allgemeinen Sprachberatung«; spezifische Fragen zu Gesetzen und anderen Texten bleiben an dieser Stelle unberücksichtigt.

Der Titel einer Verordnung lautet: Neuartige Lebensmittel-Verordnung. Ist das so richtig?

Nein, denn bei dieser Schreibung ist das Adjektiv neuartige Attribut zu Lebensmit­tel-Verordnung. Bei zusammengesetzten Substantiven ist das zweite bzw. das zuletzt stehende Wort das Grundwort, das durch das Erstglied näher bestimmt wird. Das Adjektiv neuartige bezieht sich also auf Lebensmittel-Verordnung als Ganzes. Inso­fern handelt es sich um eine neuartige Verordnung. Neuartige soll aber Attribut zu Le­bensmittel sein, denn es geht um eine Verordnung über neuartige Lebensmittel. Um dies auszudrücken, muss gemäß § 44 des Amtlichen Regelwerks (AR)1 ein weiterer Bindestrich gesetzt werden. Korrekt wäre also: Neuartige-Lebensmittel-Verordnung.

Im Englischen heißt es Social Media. Wenn ich aber das deutsche Pendant verwenden möchte, schreibe ich dann soziale Medien oder Soziale Medien?

Die Kleinschreibung ist auf jeden Fall richtig. Sie ist auch die Schreibweise, die im Duden-Korpus eindeutig überwiegt, wie unsere Kollegin von der Duden-Redakti­on ermittelte. Jedoch lässt sich die Wendung auch als fachsprachlich oder termino­logisch gebrauchte Verbindung auffassen; demnach ist nach § 63 (2.2) AR auch die Großschreibung zulässig.

Wie wird die Abkürzung ÖPP korrekt ausgeschrieben? Im Internet finde ich diverse Schreibvarianten, u. a. Öffentlich Private Partnerschaften, Öffentlich-Private-Partnerschaften oder auch öffentlich-private Partnerschaften. Welche davon ist richtig und warum?

Richtig ist – analog zu öffentlich-rechtlicher Rundfunk – nur die letzte von Ih­nen genannte Schreibweise. Denn nach § 63 AR werden feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv, die keine Eigennamen sind und die nicht fachsprach­lich verwendet werden, kleingeschrieben. Letzteres kann man hier ausschließen. Es handelt sich um zwei gleichrangige, nebengeordnete Adjektive, die die Eigen­schaft der Partnerschaft bezeichnen. Daher nur: öffentlich-private Partnerschaf­ten, auch wenn die Großschreibung der Abkürzung natürlich einen gewissen Druck erzeugt – ähnlich wie bei den privaten Krankenkassen oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wegen der Abkürzung PKV bzw. AGB auch oft irrtümlich großgeschrieben werden.

Muss zwischen einem Namen und der Abkürzung MdB ein Komma gesetzt werden?

Es ist üblich, die Abkürzung MdB (= Mitglied des Bundestages) entweder wie ei­nen Titel oder akademischen Grad als Namenszusatz anzusehen – in diesem Fall stellt man MdB ohne Komma direkt hinter den Namen (Wolfgang Schäuble MdB sagte …) – oder sie als Apposition zu werten; in diesem Fall wird sie nach dem Namen genannt und in Kommas eingeschlossen (Wolfgang Schäuble, MdB, sagte …). Möglich ist es auch, die Abkürzung in Klammern nach dem Namen anzuführen; diese Variante kommt im Bundestag jedoch nur selten vor. Gleiches gilt für die Va­riante, bei der die Abkürzung ohne Komma vor dem Namen steht, was theoretisch ebenfalls möglich ist.2

In einem Text, den ich gerade Korrektur lese, steht: […] fordern bis zu 74 Jahren Gefängnis. Das ist doch falsch, oder?

In Ihrem Satz ist bis zu eine adverbiale Fügung, die einen nicht genau angegebenen Wert begrenzt: Es können 50, 60 oder mehr, im Höchstfall aber 74 Jahre Gefängnis sein. Der Kasus wird dann in der Regel nicht von der Fügung bis zu bestimmt – die hier auch durch höchstens, rund oder ungefähr ersetzt werden könnte –, son­dern vom Verb (bei fordern ist das der Akkusativ). Wenn die Unbestimmtheits­angabe wegfällt, bleibt der Satz völlig erhalten: […] fordern 74 Jahre Gefängnis. Der Duden, Bd. 9, schreibt dazu: »Der Dativ kommt zwar auch dann vor, wenn bis zu gestrichen oder durch höchstens ersetzt werden könnte (Das dauert bis zu einem Jahr), aber der vom Verb bestimmte Kasus ist in solchen Fällen vorzuziehen: Das dauert [bis zu] ein Jahr (Akkusativ).«3

Heißt es gemäß der Spezifikationen oder gemäß den Spezifikationen?

Die Präposition gemäß verlangt den Dativ. Dennoch kommt es laut Duden, Bd. 9, wegen des hohen Prestiges des Genitivs zunehmend zu einer Hyperkorrektur, weshalb der Genitiv manchmal auftritt.4 Korrekt ist hier aber der Dativ, also gemäß den Spezifikationen.

Heißt es mir als Beauftragter, als Beauftragtem oder als Beauftragten (die Person, die die Funktion innehat, ist männlich)?

Zunächst einmal muss Kasuskongruenz zwischen mir und der als-Phrase herge­stellt werden, d. h., da mir im Dativ steht, muss auch die mit als angeschlossene Phrase im Dativ stehen. Beauftragter ist Nominativ, kommt also nicht infrage. Ad­jektive werden stark flektiert, wenn ihnen kein Artikel vorangeht. Daher werden artikellose substantivierte Adjektive (und Partizipien) auch in Verbindungen mit als oder wie stark flektiert. Demnach ist Beauftragtem korrekt. Insbesondere im Da­tiv Singular (wie hier) wird aber auch schwach flektiert; entsprechend ist auch Be­auftragten möglich. Der Duden, Bd. 9, schreibt dazu: »Besonders bei denjenigen substantivierten Partizipien, die auf dem Wege sind, die substantivische Dekli­nation anzunehmen […], treten Schwankungen auf; zu empfehlen ist die starke Deklination.«5 Insofern ist hier zu Beauftragtem zu raten.

Heißt es »in meiner Funktion/Eigenschaft als Frauenbeauftragte oder Frauenbeauftragter«?

In der Fügung in seiner/ihrer Eigenschaft als steht nach als meist der Nominativ. Folg­lich ist Frauenbeauftragte korrekt. Nur vereinzelt wird auf den Dativ (Frauenbeauf­tragter) ausgewichen.6

Ist die Form betreuende in dem folgenden Satz korrekt oder müsste es betreuenden heißen? »Eingeladen werden die an der Veranstaltung teilnehmenden Abgeordneten und deren die internationalen Gäste betreuende Mitarbeiter.«

Deren ist hier ein attributiver Genitiv und übt deshalb keinerlei Einfluss auf die Deklination nachfolgender Wörter aus. Ein nachfolgendes Adjektiv oder Partizip wird deshalb stark flektiert,7 also »und deren … betreuende Mitarbeiter«.

Was genau heißt eigentlich Veraktung?

Ihre Frage ist berechtigt, denn interessanterweise ist weder das Substantiv noch das ihm zugrundeliegende Verb verakten in gemeinsprachigen Wörterbüchern zu finden; beide sind der Verwaltungssprache zuzuordnen. Aufschluss über die Be­deutung gibt ein vom Bundesministerium des Innern herausgegebenes Glossar. Dort steht: »Beim Verakten werden Dokumente dem zugehörigen Vorgang und damit der Akte zugeordnet.«8 Will man einen amtssprachlichen Duktus vermei­den, so sollte man auf das Wort verakten verzichten und den Sachverhalt besser umschreiben.

Ich möchte einen Fregattenkapitän anschreiben. Welche Anrede ist hier die richtige?

Eine Antwort auf Ihre Frage findet sich in dem »Protokollarischen Ratgeber« von Graf Finck von Finckenstein/Redeker.9 Demnach wählen Sie als Anrede in diesem Fall Sehr geehrter Herr Kapitän. Dies entspricht der Aussage der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 »Formen und Feiern der Bundeswehr«.10 Hier ist festgelegt, dass alle Stabsoffiziere in Marineuniform mit Herr Kapitän anzureden sind.

»Der allgemeine Charakter der Natur ist Güte in der Größe.« Stammt dieses Zitat von Alexander von Humboldt oder von Wilhelm von Humboldt? Im Internet wird es mal dem einen, mal dem anderen der Brüder zugeschrieben. Schön wäre es, wenn Sie es bei Alexander von Humboldt finden würden. Leider müssen wir Sie enttäuschen. Dieses Zitat konnten wir nur bei Wilhelm von Humboldt nachweisen, und zwar in den Briefen an eine Freundin, Kapitel 22 (im Dezember 1827).11 Parallel dazu haben wir bei der Alexander-von-Humboldt-For­schungsstelle an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften nachgefragt, ob sich Alexander von Humboldt eventuell ähnlich geäußert hat. Eine Zuordnung des Zitats an Alexander von Humboldt erschien dort jedoch unwahr­scheinlich.


1 Amtliches Regelwerk, Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis, Mannheim 2018. Online abrufbar unter www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_Regeln_2016_redigiert_2018.pdf (zuletzt aufgerufen am 02.09.2019).

2 Dudenredaktion (Hg.), Duden. Die Deutsche Rechtschreibung, Bd. 1, 27. Aufl. Berlin 2017, Eintrag »MdB, M. d. B.«; Anja Steinhauer, Christian Stang, Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen. 3. Aufl. Berlin 2018, Rn. 77.

3 Mathilde Hennig, Duden. Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle. Richtiges und gutes Deutsch, Bd. 9, 8. Aufl. Berlin 2016, Eintrag »bis«, Nr. 4.

4 Duden, Bd. 9, 2016, Eintrag »gemäß«.

5 Duden, Bd. 9, 2016, Eintrag »Substantivierungen« 2.1.4; vgl. auch ebd. 2.2.

6 Duden, Bd. 9, 2016, Eintrag »Eigenschaft«.

7 Duden, Bd. 9, 2016, Eintrag »deren«.

8 Bundesministerium des Innern – BMI (Hg.), Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit. Glossar, Version 1.0, Januar 2013, Berlin, S. 27. Online abrufbar unter https://agileverwaltungorg. files.wordpress.com/2019/02/bmi-glossar-elektronische-verwaltungsarbeit.pdf (zuletzt aufge¬rufen am 02.09.2019).

9 Theodor Graf Finck von Finckenstein/Ricarda Redeker, Protokollarischer Ratgeber. Sicherheit bei persönlichen Anschriften und Anreden im öffentlichen Leben, 4. Aufl. Köln 2005, hier S. 59.

10 Zentrum Innere Führung (Hg.), Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 »Formen und Feiern der Bun¬deswehr«, Koblenz 2016, Kapitel 6.4, Nr. 622.


Die Autorin

Dr. Sibylle Hallik ist Sprachwissenschaftlerin. Sie ist seit 2006 im Redaktionsstab der GfdS beim Deutschen Bundestag tätig; seit 2013 leitet sie den Redaktionsstab. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören u. a. verständliche Rechtssprache, bürgerfreundliche Verwaltungssprache sowie Einfache und Leichte Sprache.