Anreden, Grußformeln, Schlusssätze in Briefen und E-Mails

[F] Muss ich nach Anreden, Grußformeln oder Schlusssätzen in Briefen oder E-Mails ein Komma setzen? Und welche Anredeformen sind denn heute überhaupt noch üblich?
[A] Guten Tag, Hallo, Lieber, Sehr geehrte … Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Brief oder eine E-Mail zu beginnen. Für die Wahl der richtigen Anrede ist nicht nur das Verhältnis zwischen Empfänger/-in und Absender/-in zu beachten, auch sollte man wissen, an welchen Stellen ein Komma gesetzt wird und wo es nicht zwingend erforderlich ist.
Als korrekt im Sinne der Kommaregeln gilt es, ein Komma zwischen Grußformel und Namen zu setzen:
(1) Guten Tag, Frau Schmidt, soeben erfahre ich …
(2) Hallo, Anna, gestern hast Du geschrieben …
In kurzen, als weniger förmlich empfundenen Anreden in Briefen und E-Mails besteht aber die Neigung, das Komma zwischen Grußformel und Namen wegzulassen:
(3) Guten Tag Frau Schmidt, soeben erfahre ich …
(4) Hallo Anna, gestern hast Du geschrieben …
Zwischen Liebe/-r bzw. Sehr geehrte/-r und dem Namen steht hingegen kein Komma.
Das erste Wort des eigentlichen Briefes schreibt man nach dem Komma klein (5), außer es ist ein Substantiv (6) oder ein förmliches Anredepronomen (Sie, Ihr, Ihre) (7). Nur in Briefen und E-Mails, bei denen der Adressat oder die Adressatin persönlich bekannt ist, darf Dein, Deine großgeschrieben werden (8). Sonst gilt auch hier im freundschaftlichen sowie formellen Kontakt, in dem sich geduzt wird, die Kleinschreibung (9).
(5) Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich …
(6) Sehr geehrte Damen und Herren,
Bewerbungen haben uns in den letzten Wochen viele erreicht …
(7) Liebe Frau Müller,
Ihre Bewerbung ist heute eingegangen …
(8) Liebste Petra,
ich freue mich, von Dir zu hören …
(9) Lieber Paulo,
deine E-Mail habe ich gelesen …
Als Anreden sind das ursprünglich vertraute, inzwischen auch neutral verwendete Liebe/-r und das förmlichere Sehr geehrte/-r üblich; das neutrale Hallo setzt sich besonders in E-Mails immer mehr durch. Auch unter Geschäftsleuten, die sich siezen, ist es ‒ anders als in Briefen ‒ weithin akzeptiert, wenn der Umgangston nicht stark förmlich ist. Die Anrede Sehr/Hoch verehrte/-r sollte man nur verwenden, wenn man den Adressaten/die Adressatin persönlich kennt und ihm/ihr gegenüber besonders ehrerbietig sein möchte. Veraltet ist die Anrede mit Werter, ebenso das Ausrufungszeichen nach Grußformel und Namen.
Auch für den Briefschluss gibt es mehrere Möglichkeiten: Mit freundlichen Grüßen, Mit freundlichem Gruß, Mit (den) besten Grüßen, Beste Grüße, Herzliche Grüße, Freundliche Grüße, Hochachtungsvoll, MfG, …
Die Grußformel beginnt normalerweise mit einem großen Anfangsbuchstaben und steht ohne Punkt, Komma oder Ausrufezeichen im Anschluss:
(10) Beste Grüße
Nadja Walbaum
(11) Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gesellschaft für deutsche Sprache
Wird die Grußformel in den Briefschluss einbezogen, gelten reguläre Zeichensetzung sowie Groß- und Kleinschreibung:
(12) Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Nadja Walbaum
Der Artikel vor Unterschriften (wie in Der/der Vorstand) wird nur dann mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, wenn die Unterschrift nach einem abgeschlossenen Text steht (3). Handelt es sich jedoch um einen fortlaufenden Text (4), so muss der Artikel kleingeschrieben werden:
(13) Wir bitten um rege Beteiligung.
Der Vorstand
(14) Um rege Beteiligung bittet
der Vorstand
Bilden Schlusssatz und Unterschrift(en) eine grammatische Einheit, ist auf die Kongruenz zwischen Subjekt (Person(en) im Nominativ) und Prädikat (hier: wünschen) zu achten:
(15) Ein gutes neues Jahr wünschen Ihnen
Frida Schmidt, Noah Schmidt und Tochter
(16) Ein gutes neues Jahr wünscht Ihnen
Frida Schmidt mit Familie
Quellen
Duden – Das Universalwörterbuch, Mannheim 2023.
Duden – Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, Mannheim 2023.