Zusammensetzungen mit Bindestrich
[F] Zusammensetzungen wie Service-orientiert oder Software-gestützt können doch meiner Erinnerung nach jetzt auch in dieser Weise, also mit großem Anfangsbuchstaben und Bindestrich geschrieben werden. Ich finde nur die entsprechende Regel nicht, meine aber, im ursprünglichen amtlichen Regelwerk von 1996 gab es eine klare Festlegung hierzu. Können Sie mir weiterhelfen?
[A] Die Regeln finden sich, nehmen wir zuerst die aktuelle Fassung der amtlichen Regeln aus dem Jahr 2006, in den Paragraphen 44 (1), 55 (2) und 57 E2 (2). In Beziehung zu setzen sind ja der Bindestrichgebrauch und die Großschreibung der Substantive bzw. der substantivischen Bestandteile von (mehrteiligen) Zusammensetzungen.
In § 44 (1), der dem Bindestrich gilt, werden Muster genannt, die auch für Ihre Wortbeispiele heranzuziehen sind: S-Kurven-reich (aber kurvenreich), Fata-Morgana-artig, Als-ob-Philosophie, Trimm-dich-Pfad. Die nichtsubstantivischen Wortglieder bleiben also klein (der Gesamtausdruck beginnt natürlich groß); dass dreiteilige Bildungen vorliegen, ändert am Schreibprinzip nichts.
In § 55 (2), hier geht es um die Großschreibung, wird gesagt, dass Substantive als Teile von Zusammensetzungen mit Bindestrich großzuschreiben sind, woraus sich ergibt, dass die nichtsubstantivischen Teile der Kleinschreibung unterliegen; als Muster gelten z. B. Napoleon-freundlich, S-Kurven-reich (siehe oben), UV-empfindlich, Formel-1-tauglich. Und § 57 E2 (2) schließlich – hier wird auch erläuternd gesagt, dass bei mehrteiligen Fügungen mit Bindestrich das erste Wort und die substantivischen Bestandteile großgeschrieben werden –, bringt als Muster u. a. noch zum Auf-und-davon-Laufen, das Hand-in-Hand-Arbeiten.
Zu erwähnen ist noch, dass bei zweiteiligen Zusammensetzungen aus dem Englischen, sofern man sie getrennt schreiben kann, das zweite Glied kleingeschrieben wird, sofern es kein Substantiv ist, nach § 45 E2 z. B. Make-up, Count-down, Stand-by. All diese Regeln sind also zusammenzuführen und sinngemäß auszulegen; eine klare und bündige Aussage in Ihrem Sinne findet sich tatsächlich nicht.
Wenn sich auch die Zählung der Paragraphen im Regelwerk 2006 im Vergleich zu 1996 zum Teil geändert hat, in der Sache hat sich hier keine Abweichung ergeben, und ob Sie Service-orientiert oder softwaregestützt schreiben, beide Versionen kommen nach früherer wie aktueller neuer Rechtschreibung in Frage.
GfdS