Groß- und Kleinschreibung

Groß- oder Kleinschreibung von Null

[F] Ich bin mir nicht sicher, wie jetzt die Wendung in null (oder Null?) Komma nichts im Sinne von ›ganz schnell, sofort‹ geschrieben wird. Mir ist die Großschreibung vertraut, aber es hat sich nach Aussage meiner Kollegin hier schon mit der Rechtschreibreform etwas geändert. Stimmt das?

[A] Ganz recht; die Rechtschreibreform hat diesen Ausdruck an die sonstige Schreibweise der sog. Kardinalzahlen angeglichen. Das heißt, die einfachen Zahlen werden einheitlich kleingeschrieben, nach den früher wie jetzt bekannten Mustern wir sind drei, sie rief um fünf an, man kann die Summe durch acht teilen oder etwas ist null und nichtig, er hat null Fehler, durch null teilen usw.

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du, dich, dein, dir – Groß- oder Kleinschreibung bei den Anredepronomen?

[F] Dass in der Höflichkeitsanrede Sie, Ihr, Ihnen großgeschrieben wird, ist ja bekannt. Aber wie ist es bei du, dich, dein, dir und auch ihr, euch, euer? Heutzutage sieht man sowohl Klein- als auch Großschreibung.

[A] In diesem Bereich gab es im Zuge der Rechtschreibreform tatsächlich eine Änderung. Zuvor war es korrekt, die Anredepronomen der Höflichkeitsanrede mit Sie immer großzuschreiben; die vertraute Anrede mit Du, im Plural Ihr, war in Briefen ebenfalls großzuschreiben. Letzteres ist nun jedoch nicht mehr Pflicht.

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Schreibt man testlesen oder Test lesen?

[F] Wie würden Sie denn schreiben: ein Buch »testlesen« oder »Test lesen«? Die Wörterbücher bringen diesen Ausdruck nicht, wohl aber Probe fahren. Ich meine, hier wäre die Zusammenschreibung am besten, und die Getrenntschreibung erscheint mir ganz unangebracht.

[A] Ich teile Ihre Ansicht. Es trifft zwar zu, dass die amtliche Wörterliste Probe fahren so wie auch Korrektur lesen getrennt aufführt, doch dabei wird auf § 55 (4) verwiesen.

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Schreibt man nach einem Doppelpunkt klein oder groß?

[F] Beim Gegenlesen unserer Artikel stehe ich immer wieder vor demselben Problem: Wann schreibt man nach einem Doppelpunkt groß weiter und wann nicht?

[A] Die Unsicherheit der Groß- oder Kleinschreibung nach einem Doppelpunkt ergibt sich daraus, dass er kein Schlusszeichen, sondern ein Übergangs- und Ankündigungszeichen ist. Somit steht er vor ausdrücklich angekündigten Sätzen, Satzteilen und einzelnen Wörtern.

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Kleinschreibung am Satzanfang – geht das?

[F] Bei uns ist eine Grundsatzfrage zur Großschreibung aufgetaucht. Sätze beginnt man doch mit Großbuchstaben. Wie ist aber zu schreiben, wenn ein Name auftaucht, der nur kleingeschrieben vorliegt? Wir können uns nicht einigen.

[A] Namen, Firmen- oder Organisationsnamen – so wie auch Personen- oder Städtenamen –, werden ja allgemein orthographisch nicht verändert, und so werden entsprechend bestimmte Namen, sofern sie in Kleinschreibung gehalten sind, auch am Satzanfang kleingeschrieben.

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Aussprache von Weg und weg

[F] Warum dehnt man eigentlich das e im Substantiv Weg, während man es im Adverb weg kurz ausspricht? Die Wörter haben doch im Grunde dieselbe Form.

[A] Dies ist eine interessante, wenngleich verzwickte Frage, denn die beiden Wörter haben nicht nur dieselbe Form, sieht man einmal von der Großschreibung des Substantivs ab, sondern auch dieselbe Wurzel. Sie gehen also auf das gleiche althochdeutsche Wort weg zurück, wenn auch zwischen ihrem erstmaligen Gebrauch in unterschiedlicher Bedeutung mehrere Jahrhunderte liegen.

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Groß- oder Kleinschreibung nach einem Gedankenstrich

[F] Gibt es eine Regelung dafür, wie nach einem Gedankenstrich in einem Titel, einer Überschrift geschrieben wird? Hier zwei Beispiele: »Zwei Ladys – eine/ Eine Leidenschaft« oder »Die Moskauer Geiselnahme – zwischen/ Zwischen Leben und Tod«.

[A] Nach dem Gedankenstrich – ob in einem Satz oder in einem Titel – wird sozusagen normal weitergeschrieben, das heißt, es tritt kein Wechsel zwischen Klein- bzw. Großschreibung ein, so wie auch nach einem Komma, einem Semikolon.

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Zusammensetzungen mit Bindestrich

[F] Zusammensetzungen wie Service-orientiert oder Software-gestützt können doch meiner Erinnerung nach jetzt auch in dieser Weise, also mit großem Anfangsbuchstaben und Bindestrich geschrieben werden. Ich finde nur die entsprechende Regel nicht, meine aber, im ursprünglichen amtlichen Regelwerk von 1996 gab es eine klare Festlegung hierzu. Können Sie mir weiterhelfen?

[A] Die Regeln finden sich, nehmen wir zuerst die aktuelle Fassung der amtlichen Regeln aus dem Jahr 2006, in den Paragraphen 44 (1), 55 (2) und 57 E2 (2). In Beziehung zu setzen sind ja der Bindestrichgebrauch und die Großschreibung der Substantive bzw. der substantivischen Bestandteile von (mehrteiligen) Zusammensetzungen.

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