Meldung vom 5. März 2015

Gesellschaft für deutsche Sprache macht Vorschläge für besser lesbare Gesetze

Tillmann/Steffel: Kleinanlegerschutzgesetz soll verständlicher formuliert werden

© Zlatan Durakovic - Fotolia.com

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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. März 2015 offiziell die Einbindung der Gesellschaft für deutsche Sprache in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Frank Steffel, erklären dazu:

»Die Bürgerinnen und Bürger beklagen immer häufiger und zu Recht, dass Gesetzestexte nur noch von Experten verstanden werden. Die Koalition nimmt diese Kritik auf. Die Gesellschaft für deutsche Sprache soll versuchen, das Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern lesbarer zu machen.

Diese Aufgabe ist schwierig, denn juristisch sattelfeste Texte lassen sich nicht immer einfach formulieren. Aber wir sind optimistisch, dass die Vorschläge sich positiv auswirken werden. Gelingt dieses ›Experiment‹, werden wir die Sprachprofis regelmäßig einbinden.«

Hintergrund

Der bereits seit 1966 bestehende Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag kann nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages seit 2009 offiziell durch den federführenden Ausschuss zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren hinzugezogen werden. Er kann Gesetz- und Verordnungsentwürfe auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüfen, wobei die einfache und klare Formulierung der Rechtstexte im Vordergrund steht. Daneben berät der Redaktionsstab auch bei Zweifelsfällen in Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes werden die Sprachexperten erstmals in ein laufendes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren einbezogen.

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