Auf einen Blick
Erfahren Sie hier, wie Sie ein Gutachten bei uns in Auftrag geben können,
laden Sie sich unseren Leitfaden »Anakin, Sunshine, Zwaantje – Darf mein Kind so heißen?« als PDF herunter
oder informieren Sie sich über die Ergebnisse unserer Umfrage zu den Motiven der Vornamenwahl.
Die GfdS zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und zur Vornamenwahl
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft treten soll, wird es allen Personen erleichtert, ihren Geschlechtseintrag zu ändern, die ihre geschlechtliche Identität nicht im binären System »männlich«/»weiblich« verorten oder deren soziales Geschlecht nicht ihrem Geburtsgeschlecht entspricht. Mit der Änderung des Geschlechtseintrags geht in den meisten Fällen auch eine Änderung des Vornamens einher. Die Formulierung im mittlerweile beschlossenen Gesetzentwurf in Bezug auf die Vornamenwahl ist jedoch äußerst vage und wird somit von den Standesämtern eher zu streng als zu liberal ausgelegt. Dies führt derzeit zu zahlreichen Anfragen bei der GfdS durch betroffene Personen, deren Vornamenwunsch vom Standesamt nicht akzeptiert wird. Im Beitrag unter dem folgenden Link legen wir die Problematik und unseren eigenen Umgang damit dar.
Namenwahl und Hilfe durch die GfdS
Den passenden Namen für ein Kind zu wählen, ist kein leichtes Unterfangen. Oft sind viele ästhetische und praktische Faktoren zu berücksichtigen: Klingt der Name schön, passt er zum Nachnamen, hat er die richtige Länge, ist er selten bzw. gebräuchlich genug, wird das Kind mit ihm glücklich werden können?
Doch trotz vieler Überlegungen und Abwägungen kommt es gelegentlich vor, dass das Standesamt den Wunschnamen für ein Kind nicht ohne Weiteres eintragen kann. Dies passiert häufig bei
- seltenen und ausländischen Vornamen
- Vornamen, die sowohl für Mädchen als auch für Jungen vergeben werden können
- Namen, die dem Kindeswohl entgegenstehen
In diesem Fall können wir oftmals Abhilfe schaffen:
Wir bieten Ihnen an, den fraglichen Namen für Sie zu überprüfen und im besten Fall eine kostenpflichtige Bestätigung für das Standesamt auszustellen. Daraus geht hervor, dass die Eintragung des Namens aus sprachlicher Sicht kein Problem darstellt.
[!] Wichtig: Unsere Stellungnahme über die Eintragungsfähigkeit eines Vornamens ist nicht rechtlich bindend, sondern stellt lediglich eine Empfehlung an das Standesamt dar. Die Entscheidung, ob der gewünschte Name eingetragen wird, trifft letztlich das Standesamt. Doch keine Sorge: In aller Regel orientieren sich die Standesämter an unseren Empfehlungen und tragen einen von uns bestätigten Namen in die Geburtsurkunde ein.
Was weiß die GfdS, was das Standesamt nicht weiß?
Oft fragen sich die Eltern, warum die Standesämter bei der Eintragung ihres Wunschnamens zunächst unsere Beurteilung einholen lassen, auf die sie sich dann stützen. Dies liegt einerseits an unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Vornamen und andererseits an unseren Recherchemöglichkeiten, denn wir verfügen über eine große Vornamendatenbank mit inzwischen ca. zehn Millionen Einträgen. Besonders nützlich sind auch unsere umfangreiche Bibliothek mit fremdsprachiger Vornamenliteratur und unsere Kontakte zu Sprachexperten in aller Welt, die uns bei fremdsprachigen Vornamen mit Empfehlungen zur Seite stehen.
So können sich die Standesämter bei ihrer Entscheidung für die Eintragung durch unser Gutachten absichern.
Noch Fragen?
Immer wieder werden uns Fragen zur Vornamenvergabe in Deutschland und zu unserer Arbeit in diesem Bereich gestellt. Auf dieser Seite geben wir Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen:
Und so geben Sie eine Bestätigung bei uns in Auftrag:
1. Persönliche telefonische Beratung
Wählen Sie die kostenpflichtige Nummer unserer Vornamenberatung 09004 888128 (1,69 €/Min.) und teilen Sie uns den gewünschten Vornamen mit. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
2. Weitere Angaben, die wir von Ihnen benötigen
Vor der Recherche:
– Geschlecht des Kindes
– Soll das Kind weitere Vornamen tragen?
– Hinweise auf die mögliche Herkunft des Namens
Nach der Recherche:
– Ihren Vor- und Zunamen, Adressdaten und Telefonnummer
– Ihr zuständiges Standesamt
3. Recherche
Durch Zugriff auf unsere Vornamendatenbank mit über einer Million Einträgen können wir in einigen Fällen schon während des Telefongesprächs entscheiden, ob ein Name eintragungsfähig ist. Häufig müssen wir jedoch die Fachliteratur unserer umfangreichen Bibliothek zu Rate ziehen.
Keine Sorge: Sie müssen nicht während der Dauer dieser ausführlichen Recherche in der Leitung bleiben. Rufen Sie uns bitte in solch einem Fall zu einem späteren Zeitpunkt nochmals an.
4. Überweisung
Wenn wir eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Standesamt ausstellen können, überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von aktuell 35 Euro auf unser Konto. Für den Fall, dass Sie mit uns keinen telefonischen, sondern E-Mail-Kontakt aufnehmen, berechnen wir für ein Gutachten 40 Euro (siehe aktuelle Preisübersicht. Die Bankverbindung erhalten Sie im Verlauf des Telefonats oder auf Anfrage gern per E-Mail.
Achtung: Wir stellen in der Regel nur positive Gutachten aus, Sie können also sicher sein, dass unser Schreiben in Ihrem Sinne ausfällt; negative Gutachten erstellen wir dann, wenn wir explizit dazu aufgefordert werden. Kann Ihr Wunschname nicht bestätigt werden, entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
[!] Wichtig: Bitte geben Sie als Verwendungszweck den zu bestätigenden Vornamen an!
5. Zustellung
Nach Eingang des Betrags auf unserem Konto versenden wir die Bestätigung zeitnah mit der Post. Auf Wunsch schicken wir sie zusätzlich per Fax an das für Sie zuständige Standesamt.
Richtlinien der Vornamenbestätigung
Leider können wir nicht jeden Namen bestätigen, der bei uns angefragt wird. Bei unserer Einschätzung des Namens orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:
● Das Kindeswohl steht bei der Vergabe eines Vornamens an erster Stelle.
● Das Geschlecht des Kindes sollte – eventuell durch einen weiteren Vornamen – eindeutig zu erkennen sein.
● Der Vorname sollte sich durch seriöse Quellen (wissenschaftliche Vornamenliteratur, amtliche Dokumente etc.) belegen lassen. Ein Beleg im Internet ist nur bedingt anzuerkennen.
● Die Namensform muss als Vorname zu erkennen sein.
Beispielgutachten
Sie möchten sich zunächst ein Bild davon machen, wie die von uns ausgestellte Gutachten, aber auch allgemeine Vornamenauskünfte aussehen? Lesen Sie einige Beispiele aus vergangenen Jahren!
Bitte beachten Sie: Da sich auch Vornamen weiterentwickeln können, ist es möglich, dass wir mittlerweile schon neuere Erkenntnisse zu diesen Namen haben.