Wort, Bezeichnung, Ausdruck und Begriff – sind das Synonyme?
[F] Die Lexeme Wort, Bezeichnung, Ausdruck und Begriff werden häufig synonym verwendet. Ist das korrekt oder gibt es hier eine klare Abgrenzung?
[A] Die in der germanistischen Linguistik relevanten Lexeme Wort, Bezeichnung, Ausdruck und Begriff weisen eine gewisse inhaltliche Nähe auf und werden im Wortschatz-Portal der Universität Leipzig in der Tat als Synonyme ausgewiesen. Sie sind allerdings nicht gleichbedeutend und sehr wohl voneinander abzugrenzen.
Laut Duden ist das Wort (mit der Pluralform Wörter, vgl. unseren Beitrag »Ein Wort, zwei Pluralformen: von Worten und Wörtern«) die ›kleinste selbstständige sprachliche Einheit von Lautung und Inhalt bzw. Bedeutung‹, zum Beispiel »das Wort Smartphone mit der Lautung [ˈsmaːɐ̯tfɔʊ̯ n] und der Bedeutung ›Mobiltelefon mit Touchscreen‹«. Man verwendet also das Lexem Wort, wenn man auf die kleinste Sinneinheit der Rede verweisen will.
Unter der Bezeichnung versteht man ein ›Wort, mit dem etwas bezeichnet wird‹ bzw. eine ›Benennung‹: »Das Wort Smartphone ist eine Bezeichnung für ein Mobiltelefon mit Touchscreen.« So wählt man das Lexem Bezeichnung, wenn man betonen will, dass sich ein Wort auf ein Referenzobjekt bzw. einen Sachverhalt in der außersprachlichen Wirklichkeit bezieht.
Das Lexem Ausdruck trägt die Bedeutung ›Wort, Bezeichnung, Terminus, Wendung‹. Um beim Beispiel zu bleiben: »Smartphone ist ein entlehnter Ausdruck«, ebenso: »der Ausdruck Handy war gestern«. Hier wird deutlich, dass ein Ausdruck auch mehrere Wörter umfassen kann. Demnach spricht man von einem Ausdruck, um zu unterstreichen, dass ein Referenzobjekt bzw. ein Sachverhalt in der außersprachlichen Wirklichkeit mit Worten – mit einem Wort oder einer Wortgruppe – dargestellt wird.
Folglich stehen sich die drei Lexeme Wort, Bezeichnung und Ausdruck recht nahe.
Der Begriff geht allerdings etwas weiter, er hat im Wesentlichen zwei Bedeutungen: 1. ›Gesamtheit wesentlicher Merkmale in einer gedanklichen Einheit, geistiger abstrakter Gehalt von etwas‹: »Das Wort Smartphone ist ein fest umrissener Begriff.« 2. ›Vorstellung, Auf fassung, Meinung von etwas‹: »Die meisten Menschen haben einen Begriff von dem Wort Smartphone.« Das Lexem Begriff, ursprünglich im Sinne von ›verstehen, geistig voll erfassen, umfassen, einschließen‹, beinhaltet also immer eine kognitive Dimension.
Laut Meyers Großem Konversationslexikon (1905–1909) ist der Begriff »in der Logik jeder durch das Denken fest abgegrenzte Vorstellungsinhalt. Der Begriff ist also niemals, wie die Vorstellung, etwas fertig im Bewußtsein Anzutreffendes, sondern im Grunde ein Inbegriff von Denkakten oder Urteilen.« Insofern handelt es sich um die mit Abstand abstrakteste Sinneinheit in der betrachteten Lexemreihe. Gleichzeitig schließt sich der Kreis zum Wort, das laut Meyer’schem Werk »eine Vorstellung, Empfindung oder [eben] einen Begriff ausdrückt«.
Quellen
Deutscher Wortschatz/Leipzig Corpora Collection, https://wortschatz.uni-leipzig.de/de/ (Stand: 21.10.2022).
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, https://www.dwds.de/ (Stand: 21.10.2022).
Duden. Das Universalwörterbuch, Mannheim 2001.
Duden online, https://www.duden.de/rechtschreibung/ Smartphone (Stand: 21.102022). Meyers Großes Konversationslexikon (1905–1909), digitale Version: https://www.woerterbuchnetz. de/#0 (Stand: 21.10.2022).