Untersuchung zur Ehenamenwahl
Bei der Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens bzw. Ehenamens galt bis Ende der 70er Jahre in Deutschland das patriarchalische Prinzip: „Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes.“ (§ 1355 BGB 1896). Im Zeitverlauf haben sich gesetzliche Rahmungen verändert: Paare können heute unabhängig vom Geschlecht einen der zur Zeit der Eheschließung geführten Namen als Ehe- und Familiennamen …
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