Ausgabe: Der Sprachdienst 5/2007

Gemischtschreibungen: Vom Fressen-und-gefressen-Werden

[F] Ein Autor unserer Zeitschrift verwendet in seinem Beitrag den Ausdruck das Fressen-und-gefressen-Werden. Ist dies denn korrekt? Außerdem bin ich nicht sicher, wie substantivische Zusammensetzungen mit sich zu schreiben sind, z. B. »ein Raum zum Sich-Entspannen, Sich-Pflegen« bzw. »… zum Sichentspannen, Sichpflegen«. Was raten Sie?

CC-Lizenz, Collage: GfdS

[A] Bei Fressen-und-gefressen-Werden handelt es sich um die sogenannte gemischte Schreibung, das heißt, bei einem solchen Ausdruck werden der Anfang und die substantivischen Glieder großgeschrieben. Der Duden-Band 1 »Die deutsche Rechtschreibung« (aktuell: 27. Auflage von 2017) enthält unter D 68 folgende Musterbeispiele: das Auf-der-faulen-Haut-Liegen, die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, der Pro-Kopf-Verbrauch. Auch das In-den-April-Schicken, das In-den-Tag-hinein-Leben gehören in diese Gruppe. Es ergeben sich dabei sperrige Wortbilder mit mehreren Bindestrichen, es wird, wie es heißt, »durchgekoppelt«. Der substantivierte Infinitiv, das Grundwort – also Leben, Wollen, Schicken, Liegen und in Ihrem Fall Werden – wird mehrfach erweitert. Der Autor hat also die korrekte Form gewählt: das Fressen-und-gefressen-Werden. (Vgl. hierzu auch: Rat für deutsche Rechtschreibung: »Amtliche Regelung«, Tübingen 2006, § 55.)

Zur zweiten Frage: Uns ist auch keine besondere Regel für Wortverbindungen mit sich bzw. Sich bekannt. Nicht jede einzelne Schreibmöglichkeit muss ja von einer speziellen Regelung begleitet sein; man muss die Grundregeln interpretieren und anwenden. Hier geht es doch um die Frage des Bindestrichs, und man setzt ihn nicht bei einfachen, übersichtlichen Verbindungen – anders als im Fall von unübersichtlichen Zusammensetzungen, die ein Lesehemmnis darstellen, wie die oben genannten. In § 43 der »Amtlichen Regelung« werden als Muster für »übersichtliche Zusammensetzungen mit Infinitiv« – und bei Entspannen und Pflegen handelt es sich darum – z. B. genannt: das Autofahren, beim Walzertanzen, das Inkrafttreten. Die amtliche Wörterliste bietet hinsichtlich der fraglichen Stichwörter nur sich, es wird keine substantivische Verbindung mit Infinitiv angeführt. Ihre Beispiele fallen nun in diese Gruppe, und so wäre als Grundschreibung anzunehmen: zum Sichentspannen, zum Sichpflegen. Als Varianten bzw. Nebenformen kämen grundsätzlich auch Sich-Entspannen, Sich-Pflegen in Betracht.