Meldung vom 23. April 2015
GfdS wird zum »Sprach-TÜV für Gesetze«
Nach dem erfolgreichen Testlauf bei der Bearbeitung des Kleinanlegerschutzgesetzes, das am Donnerstag zur Verabschiedung auf der Tagesordnung des Bundestags stand, fordern die CDU-Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann und Frank Steffel einen Sprach-TÜV für Gesetze. Ziel sei eine sprachliche Überarbeitung von Gesetzestexten durch Experten der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), sagten die beiden Politiker der »Bild«-Zeitung vom Donnerstag, den 23. April 2015.
Am 4. März 2015 hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages offiziell die Einbindung der Gesellschaft für deutsche Sprache in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen (Pressemeldung vom 5. März) und angekündigt, dass die GfdS bei Gelingen des »Experiments« die Gesetze in laufenden Verfahren in Zukunft regelmäßig einer sprachlichen Prüfung unterziehen sollen.
»Ein Autofahrer muss das Verkehrsschild verstehen. Sonst brauchen wir uns nicht wundern, wenn er falsch parkt«, sagte Steffel der »Bild«. »Bürgerinnen und Bürger sollen sich an Gesetze halten. Dabei hilft es, diese verständlich zu formulieren.« Tillmann forderte, dass die Ministerien »künftig jedes verbrauchernahe Gesetz durch den Sprach-TÜV schicken«, noch bevor es den Bundestag erreiche. »Je früher wir im Verfahren mit der guten Sprache beginnen, desto verständlicher wird das fertige Gesetz«, fügte Steffel hinzu.
Weitere Stimmen
SPD-Bundestagsfraktion: Erfolgreiche Sprachberatung beim Kleinanlegerschutzgesetz
Finanznachrichten: Unions-Finanzpolitiker wollen »Sprach-TÜV« für Gesetze
Handelsblatt: CDU-Abgeordnete fordern Sprach-TÜV
Die Zeit: Unionspolitiker fordern Sprach-TÜV für Gesetze
Bild: Schluss mit Bürokraten-Deutsch: Sprach-TÜV soll Gesetze verständlicher machen
Deutschlandfunk: Bundestag beschließt mehr Schutz für Kleinanleger
Hintergrund
Der bereits seit 1966 bestehende Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag kann nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages seit 2009 offiziell durch den federführenden Ausschuss zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren hinzugezogen werden. Er kann Gesetz- und Verordnungsentwürfe auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüfen, wobei die einfache und klare Formulierung der Rechtstexte im Vordergrund steht. Daneben berät der Redaktionsstab auch bei Zweifelsfällen in Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung. Im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes werden die Sprachexperten erstmals in ein laufendes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren einbezogen.
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