Entscheidung der bayerischen Landesregierung entspricht der Position der GfdS
Die bayerische Landesregierung hat die Entscheidung gefällt, in Schulen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen künftig die Verwendung von Sonderzeichen wie Sternchen, Unterstrich und Doppelpunkt im Hinblick auf eine geschlechterbewusste Sprache zu vermeiden. Dies entspricht dem Standpunkt der Gesellschaft für deutsche Sprache und des deutschen Rechtschreibrats, dass derlei Sonderzeichen im Sinne einer verständlichen und korrekten Sprache nicht zu verwenden sind.
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