Nach seinem Jurastudium seit 1991 als Rechtsanwalt tätig und seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist bundesweit überwiegend auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts beratend und forensisch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung von Software-Herstellern im IT-Bereich.
Seit vielen Jahren als Dozent im Bereich des Arbeits- und Maklerrechts tätig, insbesondere für die Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG) auf Schloss Montabaur und für die Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.V. in Wiesbaden.
Seit 2000 juristischer Berater der GfdS.