Das 125-jährige Jubiläum vs. das 125ste Jubiläum

[F] Soeben habe ich im Fernsehen wieder einmal die Phrase das 125-jährige Jubiläum gehört. Ich halte das für falsch, denn das Jubiläum ist doch nicht 125 Jahre alt. Müsste es nicht heißen: das 125ste Jubiläum?
[A] Das ist tatsächlich eine spannende Frage, denn Ihre Annahme stimmt: Die Fügung 125-jähriges Jubiläum drückt aus, das Jubiläum sei 125 Jahre alt. In den meisten Fällen ist das wohl nicht die intendierte Aussage, stattdessen möchte man beispielsweise auf das langjährige Bestehen eines Unternehmens hinweisen.
Allerdings hält der Duden-Band 9 (Duden – Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 9. Auflage, Berlin 2021) fest, dass dieser Ausdruck mittlerweile so etabliert ist, dass er nicht mehr als falsch anzusehen ist. In der Tat verstehen alle, was gemeint ist, wenn vom 125–jährigen Jubiläum die Rede ist.
Ebenso verhält es sich unseres Erachtens mit dem Ausdruck 125stes Jubiläum (nicht normkonform!), auch solche Konstruktionen mögen häufiger vorkommen. So ist in dieser Formulierung eine Ordnungszahl enthalten, gemeint ist: 125. Jubiläum. Laut dem Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle ist die Verbindung des Wortes Jubiläum mit einer Ordnungszahl allerdings nur möglich, wenn von mehreren Jubiläen derselben Art gesprochen wird, zum Beispiel das 50. zehnjährige Jubiläum in unserem Betrieb.
Korrekte(re), wenn auch umständlichere Formulierungen im Hinblick auf Ihren Zweifelsfall wären nach der genannten Quelle: das Jubiläum der 125-jährigen Zugehörigkeit, das Jubiläum des 125-jährigen Bestehens u. Ä.