Ausgabe: Der Sprachdienst 6/2009

Getrennt- und Zusammenschreibung bei mit in Verbindung mit Verben

[F] Ich bin mir öfter nicht sicher, wie ich Verben in Verbindung mit mit schreiben soll, getrennt oder zusammen. Auch die Rechtschreibbücher verhalten sich hier etwas unterschiedlich (z. B. bei mitberücksichtigen, mit berücksichtigen; mitunterzeichnen/mit unterzeichnen) und geben mir keine Sicherheit. In dem Text, den ich zu redigieren habe, geht es darum, dass man etwas mit vollziehen bzw. mitvollziehen muss.

[A] Sicherlich kommt in Ihrem Satz die Zusammenschreibung in Betracht, und Sie betonen dieses Wort ja auch auf der ersten Silbe: mitvollziehen. Man kann sich gut nach der Akzentsetzung richten. Verben, die mit mit beginnen, werden zusammengeschrieben, sofern sie eine feste Verbindung ausdrücken, wenn mit als Verbzusatz aufzufassen ist, z. B. – um einfache Beispiele zu nennen – mitarbeiten (so viel wie ›zusammenarbeiten‹), mitgehen, mitkommen, mitteilen. In diese Gruppe können auch Verben mit einer Vorsilbe fallen, z. B. mitberücksichtigen (›einbeziehen‹), mitunterschreiben oder auch mitvollziehen (›mitmachen, nachfühlen‹). Der Hauptakzent liegt stets auf dem mit-.

In anderen Fällen, wenn mit als eigenständiges Wörtchen, in der Regel im Sinne von ›auch, ebenso‹ (oder ›mit anderem/anderen‹), hinzutritt, wenn es als Adverb das Verb ergänzt, dann wird getrennt geschrieben, dann liegt auf ihm auch nicht der Hauptakzent. Die amtliche Wörterliste bringt als Musterbeispiel hierfür mit aufräumen (das auf- ist als betont zu denken) und verweist auf § 34 E1: wieder sehen bzw. wiedersehen; will sagen: »Nach seinem Unfall kann er wieder sehen«; »Übermorgen werden wir uns wiedersehen«. Insofern liegt hier keine orthographische Variante vor (man kann es so, aber ebenso gut anders machen), sondern eine Schreibunterscheidung.

Mitunter aber kommt beides in Frage, je nach Sinnfärbung und nach Akzentsetzung. So lässt sich die Version mit berücksichtigen (›ebenfalls berücksichtigen‹) oder mit unterzeichnen (›ebenfalls unterzeichnen‹), sofern Aussage bzw. Satzzusammenhang dafür spricht, rechtfertigen.

GfdS