Ausgabe: Der Sprachdienst 6/2009

Getrennt- und Zusammenschreibung bei mit in Verbindung mit Verben

[F] Ich bin mir öfter nicht sicher, wie ich Verben in Verbindung mit mit schreiben soll, getrennt oder zusammen. Auch die Rechtschreibbücher verhalten sich hier etwas unterschiedlich (z. B. bei mitberücksichtigen/mit berücksichtigen; mitunterzeichnen/mit unterzeichnen) und geben mir keine Sicherheit. In dem Text, den ich zu redigieren habe, geht es darum, dass man etwas mit vollziehen bzw. mitvollziehen muss.

[A] Sicherlich kommt in Ihrem Satz die Zusammenschreibung in Betracht, und Sie betonen dieses Wort ja auch auf der ersten Silbe: mitvollziehen. Man kann sich gut nach der Akzentsetzung richten. Verben, die mit mit beginnen, werden zusammengeschrieben, sofern sie eine feste Verbindung ausdrücken, wenn mit als Verbpartikel aufzufassen ist, z. B. – um einfache Beispiele zu nennen – mitarbeiten (= zusammenarbeiten), mitgehen, mitkommen, mitteilen. In diese Gruppe können auch Verben wie mitberücksichtigen (= einbeziehen), mitunterzeichnen (›mit anderen zusammen unterzeichnen‹) oder eben mitvollziehen (›mit anderen zusammen vollziehen‹) fallen. Der Hauptakzent liegt stets auf mit-.

In anderen Fällen, wenn mit als eigenständiges Wort, in der Regel im Sinne von ›auch, ebenso‹, hinzutritt, wenn es als selbstständiges Adverb das Verb ergänzt, dann wird getrennt geschrieben, dann liegt auf ihm auch nicht der Hauptakzent. Die amtliche Wörterliste gibt als Musterbeispiel unter anderen den von Ihnen genannten Zweifelsfall mitberücksichtigen vs. mit berücksichtigen an und verweist auf § 34 E1: wieder sehen bzw. wiedersehen; will sagen: »Nach seinem Unfall kann er wieder sehen«; »Übermorgen werden wir uns wiedersehen«. Insofern liegt hier keine orthographische Variante vor (man kann es so, aber ebenso gut anders machen), sondern eine Schreibunterscheidung.

Mitunter aber kommt beides in Frage, je nach Sinnfärbung und nach Akzentsetzung. So lassen sich auch die Versionen mit berücksichtigen (›auch, ebenso berücksichtigen‹), mit unterzeichnen (›auch, ebenso unterzeichnen‹) oder eben mit vollziehen (›auch, ebenso vollziehen‹), sofern Aussage bzw. Satzzusammenhang dafür spricht, rechtfertigen.

Der Duden-Band 9 (Duden – Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle, 9. Auflage, Berlin 2021) nennt als Hilfe bei der Frage nach Getrennt- oder Zusammenschreibung bei mit-plus-Verb-Konstruktionen die Kriterien vorübergehende Beteiligung (»Du kannst mit aufladen helfen«, »Alle anderen Arbeiten werden wir mit übernehmen«, »Das kann ich nicht mit ansehen«) vs. dauernde Vereinigung/Beteiligung (mitarbeiten, mitfahren, mitnehmen, mitreden, mitreisen, mitspielen, mittun, mitwirken, mitwollen)Zudem wird auf drei Verbindungen verwiesen, die immer zusammengeschrieben werden, nämlich: mitbringen (= schenken), mitreißen und mitteilen (= melden).

Aktualisiert März 2025