20. März 2024

Entscheidung der bayerischen Landesregierung entspricht der Position der GfdS

Keine Gender-Sonderzeichen in bayerischen Behörden

Die bayerische Landesregierung hat die Entscheidung gefällt, in Schulen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen künftig die Verwendung von Sonderzeichen wie Sternchen, Unterstrich und Doppelpunkt im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Sprache zu vermeiden. Dies entspricht dem Standpunkt der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) und des deutschen Rechtschreibrats, dass derlei Sonderzeichen im Sinne einer verständlichen und korrekten Sprache nicht zu verwenden sind: Gender-Sonderzeichen im Wortinneren sind nicht von den Regeln der deutschen Orthografie abgedeckt und können grammatikalische Fehler hervorrufen. Sie beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten.

Es ist hervorzuheben, dass die GfdS sich dennoch klar für eine geschlechtergerechte Sprache ausspricht, wenn sie verständlich, lesbar und regelkonform ist.

Um geschlechtergerecht zu formulieren, empfiehlt die GfdS verschiedene Möglichkeiten wie Paarformeln, Klammer- oder Schrägstrichschreibungen, Partizip- oder Ersatzformen.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist eine politisch unabhängige Vereinigung zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache. Sie unterstützt seit Jahrzehnten die Bemühungen um eine sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter. Neben zahlreichen Informationen zum Thema hat sie Leitlinien für geschlechtergerechtes Formulieren veröffentlicht, die eine Vielzahl der aktuell gängigen Methoden des Genderns nennen, auf ihre Vor- und Nachteile hin untersuchen und eine Empfehlung zum Gebrauch dieser Formen enthalten.

Für weitere Auskünfte können Sie sich gern per E-Mail an ewels@gfds.de an uns wenden.