Ausgabe: Der Sprachdienst 4-5/2013

Kann jedermann durch Mensch ersetzt werden?

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[F] Mir liegt ein Text vor, den ich geschlechtergerecht formulieren möchte. Ein Satz darin lautet: »Jedermann kann sich bei seinem Anliegen auf diese Entscheidung berufen.« Ich störe mich an jedermann und möchte den Satz deshalb wie folgt formulieren: »Jeder Mensch kann sich bei ihrem oder seinem Anliegen auf diese Entscheidung berufen.« Ist das so korrekt?

[A] Das Wort jedermann durch jeder Mensch zu ersetzen, ist aus sprachlicher Sicht zunächst einmal unproblematisch; bei Mensch handelt es sich um ein neutrales Wort, mit dem weibliche und männliche Personen jedweden Alters gemeint sind. Damit ist also der Sexus des Wortes, also das natürliche Geschlecht, neutral, das Genus dieses Wortes, also das grammatische Geschlecht, ist jedoch maskulin: der Mensch. Daher ist es problematisch, dass Sie im Folgenden die Paarform des Possessivpronomens (»ihrem oder seinem«) verwenden: Sie verwechseln hier also Genus und Sexus. Für den Rückbezug auf das Wort ist jedoch das grammatische, nicht das natürliche Geschlecht entscheidend: Beim Rückbezug auf ein maskulines Substantiv ist dementsprechend die männliche Form des Possessivpronomens zu verwenden, auch wenn mit dem Substantiv Frauen und Männer bezeichnet werden: »der Mensch und sein Anliegen« Entsprechend müssten Sie ausschließlich die feminine Form des Possessivpronomens wählen, wenn Sie das geschlechtsneutrale Wort Person verwendeten, dessen grammatisches Geschlecht feminin ist (»die Person und ihr Anliegen«). Der Satz lautet dann: »Jede Person kann sich bei ihrem Anliegen auf diese Entscheidung berufen.« Oder eben, um bei Mensch zu bleiben: »Jeder Mensch kann sich bei seinem Anliegen auf diese Entscheidung berufen.«

Möchten Sie einen Satz formulieren, in dem auch die Pronomen grammatisch neutral sind, dann empfehlen wir Ihnen, den Plural zu verwenden, denn hier gibt es nur ein mögliches Possesessivpronomen: ihr. So könnte Ihr Satz mit einem Subjekt im Plural z. B. lauten: »Alle [Menschen/Personen] können sich bei ihrem [oder auch hier im Plural: ihren] Anliegen auf diese Entscheidung berufen.«