[F] Im Rahmen unserer Tätigkeit zeigen sich immer wieder Unsicherheiten im Hinblick auf die korrekte Bezeichnung und Beugung von Firmen- und Vereinsnamen. Daher unsere Fragen: Wonach richtet sich das Geschlecht eines Firmen- oder Vereinsnamens, in dem die Rechtsform enthalten ist (GmbH, e. V. etc.), und wird in solchen Fällen nach dem ersten Namensbestandteil oder nach der Rechtsform gebeugt? Und wie wird bei Abkürzungen verfahren?
[A] Wir meinen – und stehen hier im Einklang mit der Dudenredaktion -, dass man Firmenbezeichnungen und -namen durchaus beugen sollte, so wie andere Substantive auch. Zusätze wie e. V., GmbH oder AG spielen im Grundsatz keine Rolle, da sie ja wegbleiben können und, zumal in der mündlichen Rede, zumeist wegbleiben.
[weiterlesen]