Textübertragung in Leichte und Einfache Sprache

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Sie möchten einen standard- oder fachsprachlichen Text in Leichte Sprache oder Einfache Sprache übertragen? Unsere wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen ihn in die jeweils gewünschte vereinfachte Form. Dazu gehört auch die Überarbeitung von Texten im Hinblick auf verständliche Rechts- und Verwaltungssprache. Bei der Übertragung bzw. Überarbeitung Ihrer Texte orientieren wir uns an einschlägigen Regelwerken und Normen zur Leichten und Einfache Sprache und berücksichtigen Erkenntnisse aus der Wissenschaft.

[!] Eventuell haben Sie einen Text bereits in Leichte oder Einfache Sprache übertragen und wollen ihn nur noch redigieren lassen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gern.

Textsorten

Wir übertragen in der Regel alle Formen von Sachtexten in Leichte oder Einfache Sprache, ob kurz oder umfangreich, zum Beispiel:

  • Flyer
  • Broschüren
  • Informationstexte wie Kunden- oder Mitarbeiterinformationen
  • Anschreiben und Mailings
  • Website-Texte
  • Verwaltungsschreiben

Organisation

Meistens steht hinter der Übertragung von Texten in Leichte und Einfache Sprache ein bestimmtes Anliegen, zum Beispiel die Orientierung an einer bestimmten Zielgruppe oder die Umsetzung von rechtlichen Vorschriften. Teilen Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Vorstellungen mit und wir senden Ihnen ein Angebot.

Im Bereich der Leichten Sprache leiten wir auf Wunsch auch eine Textprüfung durch Angehörige der primären Zielgruppe ein.

Im Bereich der Einfachen Sprache hingegen machen wir unsere Übertragungsarbeit auf Wunsch auch für Sie nachvollziehbar, entweder durch die Arbeit im Korrekturmodus oder durch die Erzeugung einer Synopse, die Ausgangs- und Zieltext absatzweise gegenüberstellt. (Dies ist bei Leichte-Sprache-Texten kaum sinnvoll: Hier führt die Übertragungsarbeit in der Regel zu in sprachlicher, inhaltlicher und formaler Hinsicht gänzlich neuen Texten.)

Kosten

Die Kosten für die Übertragung von Texten in Leichte und Einfache Sprache legen wir auf Anfrage fest (ab 85 €/Std. zzgl. MwSt., für Mitglieder ggf. ermäßigt) – mit Blick auf Ihr Ausgangsmaterial und Ihr Anliegen bzw. Ihre Vorstellungen. Grundsätzlich kalkulieren wir mit dem geschätzten Arbeitsaufwand. Unsere Preisübersicht finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Andrea-Eva Ewels
Sylvia Bensch
Tel.: 0611 99955-0
Fax: 0611 99955-30
E-Mail: sprachberatung@gfds.de

Textübertragung in Leichte und Einfache Sprache im Deutschen Bundestag

Auch unser Redaktionsstab im Deutschen Bundestag ist im Bereich Einfache und Leichte Sprache tätig. Er unterstützt Bundestag und Bundesrat sowie Ministerien und Behörden in Bund und Ländern sowohl bei der Erstellung spezieller Leichte- und Einfache-Sprache-Texte als auch bei der Übertragung komplexerer Sachtexte in die vereinfachten Formen. Ein Schwerpunkt ist zudem die sprachliche Überarbeitung von Verwaltungs- und Rechtstexten.

Beispiele für Leichte- und Einfache-Sprache-Texte der GfdS

Die GfdS hat bereits zahlreiche Texte in Leichter und Einfacher Sprache erstellt bzw. in die vereinfachten Formen übertragen, zum Beispiel:

Außerdem:

  • Anträge, u. a. zur Dekade der Alphabetisierung
  • Texte zum Thema Rentenpolitik und Betriebsrente
  • Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen; in diesem Fall waren die Zielgruppen der vereinfachten Texte:
    • Kinder und Jugendliche
    • Personen mit Deutsch als Fremdsprache
    • Personen mit Deutsch als Erstsprache, deren Deutschkenntnisse erkennbar unter standardsprachlichem Niveau lagen
  • Hausmitteilungen, u. a. über den Umgang mit offenen Verteilern

Haftung

Die Leichte- und Einfache-Sprache-Texte unserer Sprachberatung sind von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgfältig erwogen und geprüft, eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann jedoch nicht übernommen werden.