
Sie möchten einen standard- oder fachsprachlichen Text in Leichte Sprache oder Einfache Sprache übertragen? Unsere wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen ihn in die jeweils gewünschte vereinfachte Form. Dazu gehört auch die Überarbeitung von Texten im Hinblick auf verständliche Rechts- und Verwaltungssprache. Bei der Übertragung bzw. Überarbeitung Ihrer Texte orientieren wir uns an einschlägigen Regelwerken und Normen zur Leichten und Einfache Sprache und berücksichtigen Erkenntnisse aus der Wissenschaft.
[!] Eventuell haben Sie einen Text bereits in Leichte oder Einfache Sprache übertragen und wollen ihn nur noch redigieren lassen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gern.
Textsorten
Wir übertragen in der Regel alle Formen von Sachtexten in Leichte oder Einfache Sprache, ob kurz oder umfangreich, zum Beispiel:
- Flyer
- Broschüren
- Informationstexte wie Kunden- oder Mitarbeiterinformationen
- Anschreiben und Mailings
- Website-Texte
- Verwaltungsschreiben
Organisation
Meistens steht hinter der Übertragung von Texten in Leichte und Einfache Sprache ein bestimmtes Anliegen, zum Beispiel die Orientierung an einer bestimmten Zielgruppe oder die Umsetzung von rechtlichen Vorschriften. Teilen Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Vorstellungen mit und wir senden Ihnen ein Angebot.
Im Bereich der Leichten Sprache leiten wir auf Wunsch auch eine Textprüfung durch Angehörige der primären Zielgruppe ein.
Im Bereich der Einfachen Sprache hingegen machen wir unsere Übertragungsarbeit auf Wunsch auch für Sie nachvollziehbar, entweder durch die Arbeit im Korrekturmodus oder durch die Erzeugung einer Synopse, die Ausgangs- und Zieltext absatzweise gegenüberstellt. (Dies ist bei Leichte-Sprache-Texten kaum sinnvoll: Hier führt die Übertragungsarbeit in der Regel zu in sprachlicher, inhaltlicher und formaler Hinsicht gänzlich neuen Texten.)
So läuft ein Textübertragungsauftrag ab
- Sie nehmen Kontakt mit uns auf. Am besten schicken Sie uns als Grundlage für die weitere Kommunikation auch gleich den Text zu, um den es geht (als Word- oder ggf. als PDF-Datei).
- Wir beraten Sie in Bezug auf das sprachliche Niveau, das für die von Ihnen intendierte Zielgruppe oder mit Blick auf rechtliche Vorgaben geeignet ist. Außerdem benötigen wir von Ihnen Informationen zu den folgenden Punkten:
- Erscheint der vereinfachte Text in gedruckter Form (Print), online, im Audioformat oder handelt es sich um Untertitel oder auch Alternativtexte?
- Wird der vereinfachte Text zusammen mit Bildern, Video- oder Audiomaterial verwendet?
- Wird der vereinfachte Text eigenständig gelesen, wird er vorgelesen, wird er mitgelesen, während gleichzeitig die Audiofassung gehört wird, wird er in einer Gesprächs- oder Beratungssituation eingesetzt?
- Soll der vereinfachte Text durch Angehörige der Zielgruppe geprüft werden? (Leichte Sprache)
- Soll der Ausgangstext im Korrekturmodus übetragen werden oder soll eine Synopse erstellt werden, die Ausgangs- und Zieltext absatzweise gegenüberstellt? (Einfache Sprache)
- Innerhalb welcher Frist benötigen Sie den vereinfachten Text?
- Sie erhalten ein Angebot von uns. Wenn Sie das Angebot annehmen, machen wir uns an die Arbeit.
- Wir vereinfachen den Text: Der Text wird von einer Person übertragen; diese Übertragung wird von einer weiteren Person überprüft. Dieses 4-Augen-Prinzip dient der Qualitätssicherung.
- Sie erhalten den Text zur fachlichen Abnahme. In diesem Zusammenhang prüfen Sie:
- Ist der vereinfachte Text sachlich/fachlich korrekt?
- Sind alle wichtigen Punkte enthalten?
- Möchten Sie zusätzliche Punkte ergänzen?
- Sie schicken uns Ihre Änderungswünsche zu.
- Wir arbeiten Ihre Änderungswünsche ein.
- Falls Sie eine Prüfung in Auftrag gegeben haben, geht der Text an die Prüfgruppe.
- Die Prüfgruppe schickt Ihre Hinweise und Änderungsvorschläge an uns. Wir arbeiten die Vorschläge ein – soweit sie sachlich/fachlich vertretbar erscheinen.
- Der Text geht erneut an Sie zur sachlichen/fachlichen Abnahme.
- Wenn Sie mit dieser Fassung einverstanden sind, ist der Auftrag abgeschlossen. Falls Sie noch letzte Änderungswünsche haben, arbeiten wir diese ein und schicken Ihnen die Endfassung zu.
Kosten
Die Kosten für die Übertragung von Texten in Leichte und Einfache Sprache legen wir auf Anfrage fest (ab 85 €/Std. zzgl. MwSt., für Mitglieder ggf. ermäßigt) – mit Blick auf Ihr Ausgangsmaterial und Ihr Anliegen bzw. Ihre Vorstellungen. Grundsätzlich kalkulieren wir mit dem geschätzten Arbeitsaufwand. Unsere Preisübersicht finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Andrea-Eva Ewels
Sylvia Bensch
Tel.: 0611 99955-0
Fax: 0611 99955-30
E-Mail: sprachberatung@gfds.de
Textübertragung in Leichte und Einfache Sprache im Deutschen Bundestag
Auch unser Redaktionsstab im Deutschen Bundestag ist im Bereich Einfache und Leichte Sprache tätig. Er unterstützt Bundestag und Bundesrat sowie Ministerien und Behörden in Bund und Ländern sowohl bei der Erstellung spezieller Leichte- und Einfache-Sprache-Texte als auch bei der Übertragung komplexerer Sachtexte in die vereinfachten Formen. Ein Schwerpunkt ist zudem die sprachliche Überarbeitung von Verwaltungs- und Rechtstexten.
Beispiele für Leichte- und Einfache-Sprache-Texte der GfdS
Die GfdS hat bereits zahlreiche Texte in Leichter und Einfacher Sprache erstellt bzw. in die vereinfachten Formen übertragen, zum Beispiel:
- Lexikon »Parlamentsdeutsch – Lexikon der parlamentarischen Begriffe« (Einfache Sprache)
- Flyer »Die Europäische Union einfach erklärt« (Einfache Sprache)
- Flyer »Die Europawahl einfach erklärt« (Einfache Sprache)
- Ausstellungsbroschüre »Kinder-Transporte nach Großbritannieren. Geschichten von jüdischen Familien. Eine Ausstellung im deutschen Bundestag« (Leichte Sprache)
- Einzelne Seiten der GfdS-Website (Leichte Sprache):
Außerdem:
- Anträge, u. a. zur Dekade der Alphabetisierung
- Texte zum Thema Rentenpolitik und Betriebsrente
- Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen; in diesem Fall waren die Zielgruppen der vereinfachten Texte:
- Kinder und Jugendliche
- Personen mit Deutsch als Fremdsprache
- Personen mit Deutsch als Erstsprache, deren Deutschkenntnisse erkennbar unter standardsprachlichem Niveau lagen
- Hausmitteilungen, u. a. über den Umgang mit offenen Verteilern
Haftung
Die Leichte- und Einfache-Sprache-Texte unserer Sprachberatung sind von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgfältig erwogen und geprüft, eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann jedoch nicht übernommen werden.