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Sie möchten einen standard- oder fachsprachlichen Text in Leichte Sprache oder Einfache Sprache übersetzen? Unsere wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen ihn in die jeweils gewünschte vereinfachte Form. Dazu gehört auch die Überarbeitung von Texten im Hinblick auf verständliche Verwaltungs- oder Rechtssprache. Bei der Übertragung und Anpassung Ihrer Texte orientieren wir uns an einschlägigen Normen und Regelwerken zur Leichten und Einfache Sprache und berücksichtigen Erkenntnisse aus der Wissenschaft. Im Bereich der Leichten Sprache leiten wir auf Wunsch auch eine Textprüfung durch Angehörige der primären Zielgruppe ein.
Textsorten
Wir übersetzen in der Regel alle Formen von Sachtexten, ob kurz oder umfangreich, zum Beispiel:
- Flyer
- Broschüren
- Informationstexte wie Kunden- oder Mitarbeiterinformationen
- Anschreiben und Mailings
- Website-Texte
- Verwaltungsschreiben
Organisation
Meistens steht hinter der Übersetzung in Leichte und Einfache Sprache ein bestimmtes Anliegen, zum Beispiel die Orientierung an einer bestimmten Zielgruppe oder die Umsetzung von rechtlichen Vorschriften. Teilen Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Vorstellungen mit und wir senden Ihnen ein Angebot.
Ihre zu übertragenden Texte können Sie uns als Word- oder PDF-Datei übermitteln. Im Bereich der Einfachen Sprache machen wir unsere Übersetzungsarbeit auch gern für Sie nachvollziehbar. Abhängig von der Komplexität des Ausgangstexts ist die Arbeit im Korrekturmodus hier aber nur begrenzt möglich. Wir bieten Ihnen daher an, eine Synopse zu erzeugen, die Ausgangstext und Übersetzung absatzweise gegenüberstellt. Im Bereich der Leichten Sprache führt die Übersetzungsarbeit allerdings in der Regel zu in sprachlicher, inhaltlicher und formaler Hinsicht gänzlich neuen Texten; eine Gegenüberstellung oder gar die Arbeit im Korrekturmodus ist hier wenig sinnvoll.
So läuft ein Übersetzungsauftrag ab
- Sie nehmen Kontakt mit uns auf. Am besten schicken Sie uns als Gesprächsgrundlage auch gleich den Text zu, um den es geht.
- Wir beraten Sie in Bezug auf das sprachliche Niveau, das für die von Ihnen intendierte Zielgruppe geeignet ist. Außerdem benötigen wir von Ihnen Informationen zu den folgenden Punkten:
- Lesen die Angehörigen der Zielgruppe den vereinfachten Text selbst, benötigen sie dabei Hilfe oder nicht, wird der Text ihnen durch eine andere Person vermittelt?
- Erscheint der vereinfachte Text in gedruckter Form (Print), online, im Audioformat oder handelt es sich um Untertitel?
- Wird der vereinfachte Text zusammen mit Bildern, Video- oder Audiomaterial verwendet?
- Wird der vereinfachte Text eigenständig gelesen, wird er vorgelesen, wird er mitgelesen, während gleichzeitig die Audiofassung gehört wird, wird er in einer Gesprächs- oder Beratungssituation eingesetzt?
- Soll der vereinfachte Text durch Angehörige der Zielgruppe geprüft werden?
- Innerhalb welcher Frist benötigen Sie den vereinfachten Text?
- Sie erhalten ein Angebot von uns. Wenn Sie das Angebot annehmen, machen wir uns an die Arbeit.
- Wir vereinfachen den Text: Der Text wird von einer Person übersetzt; diese Übersetzung wird von einer weiteren Person überprüft. Dieses 4-Augen-Prinzip dient der Qualitätssicherung.
- Sie erhalten den Text zur fachlichen Abnahme. In diesem Zusammenhang prüfen Sie:
- Ist der vereinfachte Text sachlich/fachlich korrekt?
- Sind alle wichtigen Punkte enthalten?
- Möchten Sie zusätzliche Punkte ergänzen?
- Sie schicken uns Ihre Änderungswünsche zu.
- Wir arbeiten Ihre Änderungswünsche ein.
- Falls Sie eine Prüfung in Auftrag gegeben haben, geht der Text an die Prüfgruppe.
- Die Prüfgruppe schickt Ihre Hinweise und Änderungsvorschläge an uns. Wir arbeiten die Vorschläge ein – soweit sie sachlich/fachlich vertretbar erscheinen.
- Der Text geht erneut an Sie zur sachlichen/fachlichen Abnahme.
- Wenn Sie mit dieser Fassung einverstanden sind, ist der Auftrag abgeschlossen. Falls Sie noch letzte Änderungswünsche haben, arbeiten wir diese ein und schicken Ihnen die Endfassung zu.
Kosten
Die Kosten für Übersetzungen in Leichte und Einfache Sprache legen wir auf Anfrage fest (ab 85 €/Std. zzgl. MwSt, für Mitglieder ggf. ermäßigt) – mit Blick auf Ihr Ausgangsmaterial und Ihr Anliegen bzw. Ihre Vorstellungen. Grundsätzlich kalkulieren wir mit dem geschätzten Arbeitsaufwand. Unsere Preisübersicht finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Andrea-Eva Ewels
Sylvia Bensch
Tel.: 0611 99955-0
Fax: 0611 99955-30
E-Mail: sprachberatung@gfds.de
Übersetzungen in Leichte und Einfache Sprache im Deutschen Bundestag
Auch unser Redaktionsstab im Deutschen Bundestag übersetzt Texte in Einfache und Leichte Sprache. Er unterstützt Bundestag und Bundesrat sowie Ministerien und Behörden in Bund und Ländern sowohl bei der Erstellung spezieller Leichte- und Einfache-Sprache-Texten als auch bei der innersprachlichen Übertragung komplexerer Sachtexte in die vereinfachten Formen. Ein Schwerpunkt ist zudem die sprachliche Überarbeitung von Verwaltungs- und Rechtstexten.
Beispiele für Übersetzungen durch die GfdS
Die GfdS hat bereits zahlreiche Texte in Leichte und Einfache Sprache übersetzt. Dazu gehören z. B.
- Lexikon »Parlamentsdeutsch – Lexikon der parlamentarischen Begriffe« (Einfache Sprache)
- Flyer »Die Europäische Union einfach erklärt« (Einfache Sprache)
- Flyer »Die Europawahl einfach erklärt« (Einfache Sprache)
- Ausstellungsbroschüre »Kinder-Transporte nach Großbritannieren. Geschichten von jüdischen Familien. Eine Ausstellung im deutschen Bundestag« (Leichte Sprache)
- Einzelne Seiten der GfdS-Website (Leichte Sprache):
Außerdem:
- Anträge, u. a. zur Dekade der Alphabetisierung
- Texte zum Thema Rentenpolitik und Betriebsrente
- Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen; in diesem Fall waren die Zielgruppen der vereinfachten Texte:
- Kinder und Jugendliche
- Personen mit Deutsch als Fremdsprache
- Personen mit Deutsch als Erstsprache, deren Deutschkenntnisse erkennbar unter standardsprachlichem Niveau lagen
- Hausmitteilungen, u. a. über den Umgang mit offenen Verteilern
Haftung
Die Übersetzungen unserer Sprachberatung in Leichte und Einfache Sprache sind von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgfältig erwogen und geprüft, eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann jedoch nicht übernommen werden.