Verständliche Rechts- und Verwaltungssprache

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Das sogenannte »Bürokraten-« oder »Amtsdeutsch« genießt nicht gerade einen guten Ruf. Es ist geprägt von sehr langen, verschachtelten Sätzen und gespickt mit jeder Menge Fremdwörtern, die scheinbar nur verstehen kann, wer über das nötige Fachwissen verfügt.

Ziel einer bürgernahen Verwaltungssprache ist es daher, Verwaltungstexte juristisch abgesichert und dabei gleichzeitig bürgernah, also auch für Laien verständlich, und höflich zu formulieren. Die GfdS arbeitet tatkräftig daran mit, die Kommunikation zwischen Ämtern und Behörden auf der einen und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite verständlicher zu gestalten. Dazu geben wir diverse Workshops und Seminare.

Leichte Sprache

Bürgernahe Verwaltungssprache

Die bürgernahe Verwaltungssprache zielt darauf, Bescheide, Formulare und andere Texte von Behörden für Bürgerinnen und Bürger verständlich zu machen. Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten der Bearbeitung dieser Texte.

Einfache Sprache

Verständliche Rechtssprache

Die Rechtssprache ist eine Fachsprache, die in den Bereichen Justiz, Verwaltung und privatem Rechtsverkehr zur optimalen Verständigung unter Fachleuten verwendet wird. Wie die GfdS solche Texte bearbeitet, erfahren Sie hier.

Die Rechts- und Verwaltungssprache in der öffentlichen Wahrnehmung

Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben kein Spezialwissen im Bereich Recht und Verwaltung. Das heißt: Sie verfügen meist weder über Wissen zu den rechtlichen Grundlagen von Entscheidungen der Verwaltung noch zum Ablauf des Verwaltungsverfahrens.

Dementsprechend ist die Rechts- und Verwaltungssprache für viele Menschen mit Verständnishürden verbunden. Dies zeigte bereits eine repräsentative Befragung, die das Institut für Demoskopie Allensbach 2008 im Auftrag der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) durchgeführt hat. Demnach hatten 86 Prozent der Deutschen Schwierigkeiten, Schreiben von Ämtern, Behörden, Gerichten oder Anwaltskanzleien zu verstehen. Dies galt nicht nur für Personen mit einfacher Schulbildung, sondern auch für 81 Prozent der Befragten mit Abitur oder Studium. Die Meinung zur Rechts- und Verwaltungssprache hat sich bis heute nicht grundlegend geändert, wie das Statistische Bundesamt 2015, 2017 und zuletzt 2019 ermittelte. Es untersuchte, wie zufrieden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit verschiedenen Faktoren behördlicher Dienstleistungen sind. Dabei ging es auch um die Verständlichkeit von Formularen und Anträgen, offiziellen Schreiben wie z. B. Bescheiden sowie um die Verständlichkeit der dazugehörigen Rechtsquellen. In vielen dieser Bereiche zeigten sich sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Unternehmen vergleichsweise unzufrieden. Auch Informationen aus Broschüren, Gesetzestexten oder dem Internet wurden als unterdurchschnittlich verständlich bewertet.

Studien zur Lesefähigkeit

Eine möglichst verständliche Rechts- und Verwaltungssprache ist auch deshalb wichtig, weil viele Menschen in Deutschland generell Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen von Texten haben. Dazu gibt es verschiedene Untersuchungen.

a) Die LEO-Studien von 2010 und 2018

Eine Studie der Universität Hamburg untersuchte 2010 zum ersten Mal die Lese- und Schreibfähigkeiten von Deutsch sprechenden Erwachsenen im Alter von 18–64 Jahren. Diese sogenannte leo. – Level One Studie kam zu folgendem Ergebnis: Es gibt 7,5 Millionen Erwachsene (14,5 %) mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten. Sie können bestenfalls einzelne Buchstaben, Wörter oder einfache Sätze lesen und schreiben. Zusätzlich beherrschen 13,3 Millionen Erwachsene (25,9 %) das Lesen und Schreiben so schlecht, dass sie es nach Möglichkeit vermeiden.

Die zweite Studie aus dem Jahr 2018 kommt zwar zu besseren Ergebnissen; dies liegt aber auch daran, dass sich die Bevölkerungszusammensetzung verändert hat: Nun sind es noch 6,2 Millionen gering literalisierte Erwachsene (18–64 Jahre) (= 12,1 %) und 10,6 Millionen Erwachsene (= 20,5 %), die fehlerhaft schreiben (die Studie ist hier einsehbar).

b) Die PIACC-Studie von 2012

Nach der PIACC-Studie der OECD von 2012 haben in Deutschland 17,5 Prozent der Erwachsenen im erwerbs­fähigen Alter beim Verstehen, Inter­pre­tieren und Bewerten von Texten das Niveau eines zehnjährigen Kindes. Sie können höchstens kurze Texte mit einfachem Vokabular lesen. Ihre Fähigkeiten, einem Text Informationen zu entnehmen, sind stark eingeschränkt (hier gelangen Sie zur Studie).

Die Arbeit der GfdS im Bereich verständliche Rechts- und Verwaltungssprache

Die GfdS befasst sich seit vielen Jahren mit den Themen »Verständlichkeit«, »Bürgernahe (Verwaltungs-)Sprache«, »Adressatengerechtes Formulieren« und »Geschlechterbewusste Sprache«. Sie hat einschlägige Erfahrungen auf diesen Gebieten und hat dazu auch diverse Publikationen vorgelegt.

Allein durch ihren Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag hat die GfdS über 50 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des verständlichen Formulierens vorzuweisen. Der bereits 1966 eingerichtete Redaktionsstab prüft Gesetzentwürfe und andere Texte auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Darüber hinaus bietet er dem Deutschen Bundestag (Bundestagsverwaltung, Fraktionen und Abgeordnetenbüros) Beratung in sprachlichen Zweifelsfällen, führt Seminare zu sprachlichen Themen durch und erstellt Texte in barrierefreier Sprache (Leichte Sprache, Einfache Sprache). Neben Gesetzen werden im Redaktionsstab z. B. Anträge, Kleine Anfragen, Positionspapiere, Jahresberichte, Newsletter und Verwaltungsschreiben bearbeitet. Alle Aufträge zielen darauf, fachsprachliche Inhalte für bestimmte Zielgruppen verständlich aufzubereiten: in verständlicher Standardsprache, in Einfacher Sprache oder in Leichter Sprache.

Ferner arbeitet die GfdS seit vielen Jahren auf dem Gebiet der bürgernahen Verwaltungssprache, für die ebenfalls die Verwendung einer möglichst einfachen Sprache notwendig ist; sie hat dazu Vorträge gehalten sowie diverse Projekte und Seminare durchgeführt, u. a. für die Europäische Kommission, den Deutschen Bundestag, für Landesparlamente sowie Behörden in Kommunen und Städten, die Unfallkasse Berlin und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Wirtschaftsprüferkammer Berlin und die Bundesbank Frankfurt.

Die Sprachberatungen des Redaktionsstabs beim deutschen Bundestag und der GfdS-Zentrale stehen Ministerien in Bund und Ländern, Behörden sowie Institutionen im In- und Ausland kostenlos zur Verfügung.

Bibliographie

Weiterführende Literatur: Bibliographie

Weiterführende Literatur

Sie wollen sich einen umfänglichen Eindruck über die Forschungslage verschaffen? Wir haben Ihnen hier eine aktuelle Bibliographie zum Thema »Verständliche Rechts- und Verwaltungssprache« zusammengestellt.