Bindestrichschreibung bei Fünfprozentklausel – mit Ziffer und Zeichen
[F] Wie ist denn der Bindestrich bei Fünfprozentklausel zu setzen, sofern man diesen Ausdruck mit der Ziffer 5 und dem Prozentzeichen schreibt? An sich müsste doch durchgekoppelt werden, also »5-%-Klausel«, oft sehe ich aber auch »5 %-Klausel«. Was ist korrekt?

[A] In der Tat ist dieses mehrteilige und zusammengesetzte Wort mit zwei Bindestrichen zu schreiben, nach dem Muster 2-Euro-Stück, 800-Jahr-Feier bzw. 400-m-Lauf, 2-kg-Büchse, ½-kg-Packung. Diese Musterbeispiele sind § 44 des amtlichen Regelwerks entnommen. Der Variante Fünf-Prozent-Klausel entsprechend – diese Schreibform kommt ja neben der sog. Langform Fünfprozentklausel vor – ist mit zwei Bindestrichen zu gliedern, doch der Schreibgebrauch weicht teilweise hiervon ab. Man empfindet wohl den Wortbeginn mit Ziffer und Prozentzeichen als Einheit, nicht mehr als Kombination aus zwei Elementen, hält wohl auch die »pusselige« Kombination 5-%- für unschön.
Dies ist als Besonderheit zu werten, die mit dem Schriftbild bzw. dem optischen Eindruck zusammenhängt und die sich der förmlichen Regelung entzieht. Es gibt zu diesem Schreibphänomen noch ein paar Parallelfälle. Im Rechtschreibduden finden wir etwa das Beispiel 3 : 1-Sieg (nicht »3-:-1-Sieg«) (Duden – Die deutsche Rechtschreibung, 29. Auflage, Berlin 2024). Ein traditioneller Ratgeber für den Schriftsatz nennt für vergleichbare »Typen- und Sortenbezeichnungen« noch einige Musterfälle, bei denen zwischen den einzelnen Teilen des Ausdrucks der erste Bindestrich entfällt, wobei »der Raum zwischen ihnen stark verringert« wird: z. B. A 4-Format, F 2-Bereich; zwei Bindestriche entfallen in Fällen wie V 2 A-Stähle, H & S-Filmporträt u. a. (Dähnhardt/Ludwig, Schreibtechnik und Satzvorschriften von A bis Z, Leipzig 1984, S. 190).
Im aktuellen Band 9 des Dudens, Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle (Mannheim 2016) wird zu Ihrem Zweifelsfall noch bemerkt: »Aus grafischen Gründen wird das Prozentzeichen ohne Bindestrich hinter die Ziffer gesetzt: 5 %-Klausel.« So war die Kurzform 5 %-Klausel noch bis vor Kurzem im Stichwortteil des Rechtschreibdudens verzeichnet; sie fand sich dort übrigens schon in früheren Ausgaben, vor der Rechtschreibreform. In der aktuellen Auflage sehen wir allerdings, dass dies nicht mehr aktuell ist; wir finden hier nunmehr die eigentlich sinnvolle Schreibweise 5-%-Klausel. Das zeigt uns, dass sich der Schreibgebrauch wieder vermehrt an der förmlichen Regelung orientiert. Die amtliche Wörterliste enthält keinen diesbezüglichen Eintrag.
Aktualisiert Februar 2025