»Hasskommentare« in sozialen Netzwerken
Was läuft eigentlich verkehrt, wenn ein junger Mann aus Berlin das Bild eines ertrunkenen Kindes auf Facebook mit den Worten »Wir trauern nicht. Wir feiern das!« kommentiert? Wie geht eine demokratische Gesellschaft mit solchen in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen um? Muss man das Unternehmen in die Pflicht nehmen, von der Löschfunktion konsequenter Gebrauch zu machen?
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