Der doppelte Ergänzungsbindestrich
[F] Ist es eigentlich zulässig, bei Wortverbindungen mit Konjunktionen Wortbestandteile am Anfang und am Ende, sozusagen über Kreuz, durch Bindestriche auszulassen? Beispiel: Auslandstage- und -übernachtungsgeld – einmal wird die Endsilbe -geld ersetzt und ein andermal die Silbe Auslands-. Oder muss es lauten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld?
[A] Ja, es ist durchaus erlaubt – und vielfach üblich –, zweimal den sog. Ersparungsbindestrich zu setzen, nach dem einfachen Grundmuster: Warenan- und -verkauf.
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