Ausgabe: Der Sprachdienst 5/2010

Unterschied zwischen unterjährig und unterjährlich

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[F] In unserem Amt werden Statistiken monatlich, vierteljährlich, jährlich und auch mehrjährlich durchgeführt. Die Endung -lich wird m. E. hier richtig verwendet, da man eine Zeitspanne angeben möchte, nach deren Ablauf sich etwas wiederholt. Mit der Endung -ig würde man hingegen inhaltlich etwas anderes aussagen, nämlich dass die Erhebung so lange andauert.

Wie aber muss es heißen, wenn man sagen will, dass sich die Erhebung nach einer Zeitspanne unter einem Jahr wiederholt? Nach der obigen Logik müsste es unterjährlich heißen. Das geht mir aber schwer über die Lippen, ich würde lieber unterjährig sagen. Wie ist es korrekt?

[A] Die Frage hat uns einige Zeit beschäftigt, weil hier mehrere Fakten und Fristen in Wörtern zusammengefügt werden sollen, dies aber nicht recht glückt bzw. erklärbar ist.

Beginnen wir anknüpfend an die Ausführungen in der Fragestellung bei einsichtigen Beispielen: Die Bedeutungsdifferenzierung durch -ig bzw. -lich lässt sich gut an halbjährig bzw. halbjährlich zeigen: Zum Beispiel bedeutet halbjährige Kündigung, dass die Kündigungsfrist ein halbes Jahr beträgt; halbjährliche Kündigung besagt dagegen, dass sich die Möglichkeit der Kündigung jedes halbe Jahr wiederholt (vgl. Duden – Richtiges und gutes Deutsch, 6. Aufl. Mannheim 2007, S. 433).

Der Ausdruck unterjährlich ist im Hinblick auf diese Aspekte daher so problematisch, weil er die Formulierung einer Periode sein soll, die sich zwar im Jahr in einer bestimmten Zeit vollzieht, aber sich auch innerhalb eines Jahres oder darüber hinaus wiederholt. Diese Aussage könnte daher auf den Leser eine missverständliche Wirkung haben. Man versucht also durch den Ausdruck unterjährlich zwei Zeitangaben bzw. Vorgänge in einem Wort zusammenzufassen, was letztlich zu einer Verunsicherung oder Verwirrung führen muss.

Es sollte also, um der Verständlichkeit dienlich zu sein, die Periode als Monatszeitraum angegeben werden, z. B. alle sechs Monate oder sechsmonatlich. Dadurch würde die Zeitspanne erfasst, die zwischen dem Ereignis und dessen Wiederholung liegt. Wenn man dazu noch die Dauer des Ereignisses aufnehmen möchte (z. B. dauert eine Konferenz drei Wochen), könnte z. B. folgender Ausdruck gewählt werden: dreiwöchig und sechsmonatlich. Auf diese Weise wird das Missverständnis ausgeräumt, da nicht mehr versucht würde, zwei Phänomene zu verknüpfen, die nicht zusammengefügt werden können. Oder noch einmal direkt am Wort erklärt: monatlich ist eben jeden Monat – aber (formal) unterjährlich nicht jedes *Unterjahr.

Aus der Formulierung unterjährig geht hingegen eine Periode hervor, die innerhalb eines Jahres angelegt und abgeschlossen ist. Einen Sammelbegriff für alle möglichen Periodizitäten finden zu wollen, die sich in einem Turnus unterhalb eines Jahres wiederholen, ist also eher nachteilig als förderlich.

Vorhandene Wörterbücher und die Verwendung der Wörter im Finanzwesen bestätigen dies. Die Periodizitäten täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich in unterjährlich zusammenzufassen führt der Duden nicht auf. Lediglich der Begriff unterjährig ist dort zu finden.

Der Duden − Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. Mannheim 2006 erfasst bei »un|ter|jäh|rig : das Jahr über; irgendwann im Laufe eines Jahres: -e Staatstitel; ein -er Wechsel zwischen den Währungen ist möglich; Anteile u. verkaufen.« Eine Eintragung für unterjährlich kennt er nicht. Im Internet wird dies bestätigt, für unterjährig gibt es mit ca. 30000 Einträgen wesentlich mehr als für unterjährlich (ca. 2000), Stand 1. September 2010.

Im Finanzbereich werden die Begriffe letztendlich synonym benutzt; sicher auch weil sich die Alltagssprecher kaum Gedanken bei der Auswahl machen. Eine Differenzierung deutet sich an. So findet man nachweislich in der Fachliteratur beide Verwendungsweisen:

»Es ist vielfach üblich, nicht jährliche, sondern in kürzeren Zeitabschnitten zu leistende Zinszahlungen zu vereinbaren (halbjährliche, vierteljährliche, monatliche). Dies führt auf die so genannte unterjährige Verzinsung, bei der die Zinsperiode einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr umfasst.« (Luderer, Bernd/Würker, Uwe (2009): Einstieg in die Wirtschaftsmathematik. 7. Aufl. Wiesbaden: Vieweg+Teubner, S. 109). Eine unterjährige Verzinsung liegt somit vor, wenn der Zuschlag der Zinsen auf das Kapital mehrmals im Jahr erfolgt.

»Erfolgt der Zinszuschlag zum Kapital mehrfach (m-mal) innerhalb einer Zinsperiode im jeweils gleichen Abstand, spricht man von unterjährlicher Verzinsung.« (Grundmann, Wolfgang/Luderer, Bernd (2003): Formelsammlung Finanzmathematik, Versicherungsmathematik, Wertpapieranalyse. 2. Aufl. Wiesbaden: Teubner, S. 27)

Letztlich kann vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden, dass sich unterjährlich in der Sprache als Terminus etablieren könnte. Es muss jedoch dann gleichsam darauf hingewiesen werden, in welchem Sinne er verwendet wird, um nicht mit unterjährig verwechselt zu werden. Es wäre somit denkbar, dass sich die Verwendung des Wortes unterjährlich als so gebräuchlich erweisen könnte, dass dessen Verständnis und Bedeutung innerhalb einer Sprachgemeinschaft ausgehandelt werden müssten und sich in der Praxis bestätigen.