Vorname Destiny
[F] Uns liegt diese Geburtsanzeige vor: Eltern möchten ihre Tochter Destiny nennen. Handelt es sich hier denn um einen Mädchennamen? Können wir Ihrer Meinung nach diesen Namen beurkunden?
[A] Dieser Ausdruck – das englische Wort destiny für ›Bestimmung, Schicksal‹ – hat sich in den letzten Jahren im angloamerikanischen Raum als Vorname durchgesetzt und besonders als Mädchenname verbreitet. 1993 nahm Daniel A. Richman ihn in seinem Buch »From Aaron to Zoe. 15,000 Great Baby Names« als weiblich auf und vermerkte: »the word used as a first name. Unusual.« In den folgenden Jahren nahm die Beliebtheit von Destiny in Nordamerika zu, und dieser Name wurde auch für Jungen vergeben. Janet Schwegel (»The Baby Name Countdown. The Definitive Baby Name Book«, New York 2001) verzeichnet Destiny als Mädchen- sowie als Jungennamen und notiert auch weibliche Formen wie Destiny Elizabe, Destiny-Ann, Destiny-Lee, Destiny-Star, daneben z. B. Destinee/Destinée oder Destini. Bei Carol McD. Wallace (»The Greatest Baby Name Book Ever«, New York 1998) ist zu lesen: »Not exact popular, but the name occurs in the top 150 girls’ names.« (Wohl unter dem Einfluss solcher Vermerke hat der Nachdruck des »Internationalen Handbuchs der Vornamen« (Frankfurt am Main, Verlag für Standesamtswesen) in der 2. Auflage von 2002 Destiny neu aufgenommen, und zwar als weiblichen Vornamen. Dieser Eintrag ist aber, wie sich zeigt, auch schon überholt.)
Nun, angesichts dieser massiven Belege kann man sich wohl dem Elternwunsch nach Billigung dieses Vornamens nicht verschließen. Destiny wurde auch schon hin und wieder in Deutschland gewünscht, und wir haben diesen Namen in den letzten zwei Jahren zweimal bestätigt.
Allerdings ist daran zu erinnern, dass er nicht geschlechtseindeutig ist. Ein möglicherweise nicht einflussloses Beispiel für den männlichen Gebrauch sei genannt: In der »Sandman«-Comicreihe Neil Gaimans heißt einer der Helden Destiny (er ist der älteste der dort so benannten »Endless«, die anderen heißen u. a. Delirium, Destruction, Dream, Death).
Da dieser Vorname also weiblich und männlich geprägt ist, müsste nach den deutschen namenrechtlichen Vorschriften ein im Geschlecht zweifelsfreier Zweitname hinzugefügt werden. Unter dieser Voraussetzung steht aus unserer Sicht der Eintragung von Destiny für ein Mädchen nichts entgegen.