Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag
Schon seit 1966 gibt es unseren Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag. Er ist für folgende Aufgaben zuständig, die auch in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten sind (GO-BT, § 80a): Textbearbeitung: Gesetze:Der Redaktionsstab prüft Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der parlamentarischen Phase der Gesetzgebung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Im Vordergrund steht dabei die einfache und klare …
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