Geschlechtsspezifizität von landsmannschaftlich
[F] Da es meiner Meinung nach eine geschlechtergerechte Fassung des Grundgesetzes (GG) geben sollte, bin ich dabei, eine solche auszuarbeiten: Die Wendung »landsmannschaftliche Verbundenheit« in Artikel 29 Absatz 1 Satz 2 GG möchte ich ersetzen durch »Verbundenheit der Vertriebenenverbände«, »ihre besonderen landsmannschaftlichen Verhältnisse« in Artikel 36 Absatz 2 GG durch »ihre besonderen landesmenschenschaftlichen Verhältnisse«. Was halten Sie davon?
[A] Bei Ihrem Vorschlag für Artikel 29 Absatz 1 Satz 2 GG müssen Sie die Bedeutung von landsmannschaftlich an dieser Stelle und den Kontext – es geht um die Neugliederung des Bundesgebietes – berücksichtigen.
[weiterlesen]