Fragen und Antworten

Tagtäglich erreichen uns zahlreiche und vielfältige Anfragen zu Zweifelsfällen der deutschen Sprache. Eine Auswahl der interessantesten Fragen beantworten wir regelmäßig in unserer Zeitschrift Der Sprachdienst unter der Rubrik »Fragen und Antworten«.

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Groß- oder Kleinschreibung nach einem Gedankenstrich

[F] Gibt es eine Regelung dafür, wie nach einem Gedankenstrich in einem Titel, einer Überschrift geschrieben wird? Hier zwei Beispiele: »Zwei Ladys – eine/ Eine Leidenschaft« oder »Die Moskauer Geiselnahme – zwischen/ Zwischen Leben und Tod«.

[A] Nach dem Gedankenstrich – ob in einem Satz oder in einem Titel – wird sozusagen normal weitergeschrieben, das heißt, es tritt kein Wechsel zwischen Klein- bzw. Großschreibung ein, so wie auch nach einem Komma, einem Semikolon.

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Position des Gedankenstrichs bei Zeilenumbruch

[F] Wo steht bei einem durch doppelten Gedankenstrich vom übrigen Text abgegrenzten Einschub der einleitende Gedankenstrich, wenn der Einschub direkt am Zeilenanfang beginnt? Gehört er dann ebenfalls an den Zeilenanfang, also direkt zum Einschub, oder ans Ende der vorangehenden Zeile?

[A] Eine gute Frage, auf die es keine eindeutige Antwort gibt. Zwar lässt sich argumentieren, dass der einleitende Gedankenstrich zum Einschub gehört und daher nicht von diesem getrennt werden sollte (vgl. Duden Richtiges und gutes Deutsch, Mannheim 2011, S. 357).

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Silbentrennung bei Fremdwörtern

[F] Als Lehrer und Historiker habe ich auch mit »klassischen« Fällen der Silbentrennung zu tun und bin auf zwei Beispiele gestoßen, bei denen die Handbücher Zweifel aufgeben.

Zum einen geht es um das Fremdwort Metöke, den sog. Beisassen, den ortsansässigen Fremden im alten Griechenland. Das Wort geht ja auf griechisch meta in Verbindung mit oikos zurück und wurde traditionell entsprechend Met-öke getrennt. Nun finde ich in einem großen und soliden Wörterbuch aus dem Jahr 1999 lediglich die Trennangabe Me-tö-ke. Dies scheint mir nicht korrekt.

Einen ähnlichen Sachverhalt habe ich bei den »Schafsinseln«, den Färöern festgestellt. Hier würde ich Fär-öern trennen, in den Rechtschreibbüchern finde ich aber nur die vereinfachte Trennung Fä-rö-er.

[A] Was Metöke betrifft, so stimmen wir Ihnen zu, Sie haben jene Wörterbuchredaktion bei einer Nachlässigkeit ertappt; mittlerweile stellen die maßgeblichen Wörterbücher zur deutschen Gegenwartssprache den Sachverhalt aber richtig und vollständig dar.

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Kommasetzung bei bzw.

[F] Die Kommasetzung bei bzw. verhält sich ja wie die bei und und oder, und nach der neuen amtlichen Rechtschreibung ist das Komma hier bei zwei Hauptsätzen an sich freigestellt. Gibt es aber überhaupt Beispiele dafür, dass bzw. auch vollständige Sätze, Hauptsätze verknüpft? Mir ist keines bekannt, und in den aktuellen Rechtschreibbüchern finde ich nichts.

[A] Die Konjunktion bzw.< kann durchaus – so wie in unzähligen Fällen und und oder – einen eigenständigen Hauptsatz nach sich ziehen, wenn dies auch selten vorkommt.

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Zusammensetzungen mit Bindestrich

[F] Zusammensetzungen wie Service-orientiert oder Software-gestützt können doch meiner Erinnerung nach jetzt auch in dieser Weise, also mit großem Anfangsbuchstaben und Bindestrich geschrieben werden. Ich finde nur die entsprechende Regel nicht, meine aber, im ursprünglichen amtlichen Regelwerk von 1996 gab es eine klare Festlegung hierzu. Können Sie mir weiterhelfen?

[A] Die Regeln finden sich, nehmen wir zuerst die aktuelle Fassung der amtlichen Regeln aus dem Jahr 2006, in den Paragraphen 44 (1), 55 (2) und 57 E2 (2). In Beziehung zu setzen sind ja der Bindestrichgebrauch und die Großschreibung der Substantive bzw. der substantivischen Bestandteile von (mehrteiligen) Zusammensetzungen.

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Aufwendungen vs. Aufwändungen

[F] Bei uns ist eine Diskussion entbrannt, wie das Wort Aufwendungen zu schreiben ist. Meine Kollegen meinen, nach der neuen Rechtschreibung müsse man das, wie aufwändig, mit ä schreiben, ich tendiere zur e-Schreibung.

[A] Das Wort Aufwendungen wird auch nach der Rechtschreibreform nur mit e geschrieben, da es sich um eine Substantivierung des Verbs aufwenden handelt.

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Vorkommen von X vom Hundert

[F] Ich höre immer wieder mal X vom Hundert anstatt des mir geläufigen Ausdrucks X von hundert – ist die erste Variante korrekt?

[A] Sie sprechen eine interessante Frage an; in der Tat sind beide Möglichkeiten korrekt. Allerdings muss man differenzieren, denn es handelt sich einmal um das Zahladjektiv und einmal um ein Substantiv, und das ist für die schriftliche Form entscheidend.

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Verwendung von zur vs. als

[F] Ich habe eine kurze Anfrage: Bewirbt sich eine Schülerin um eine »Ausbildungsstelle zur Industriekauffrau« oder um eine »Ausbildungsstelle als Industriekauffrau«? Ich meine, es sollte richtig heißen: »Ausbildungsstelle zur Industriekauffrau«; die Musterbewerbungen der BA dagegen verwenden die »als«-Version.

[A] Wir denken, dass grundsätzlich beide Varianten möglich sind. Dies wird zum einen durch den zehnbändigen »Duden« (Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 1999) gestützt, wo Sie unter dem Stichwort ausbilden das folgende Beispiel finden: »sich als Pianist, zum Pianisten ausbilden«.

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Plural von Ziehharmonika

[F] Ich bin Deutschlehrer in Polen und habe eine Frage bezüglich des Musikinstruments Ziehharmonika. Können Sie mir den Plural dieses Wortes nennen? Die mir vorliegenden Wörterbücher für Deutsch als Fremdsprache führen keine Pluralform an.

[A] Alles in allem lautet die Pluralform wohl Ziehharmonikas, und so zeigt dieses zusammengesetzte Substantiv den sog. s-Plural – so wie er in manch anderen Lehnwörtern auftritt: Boas, Kameras, Metros, Safaris bzw. Citys u. a. m. Doch auch die Variante Ziehharmoniken wird von einem allgemeinen Wörterbuch zur Gegenwartssprache genannt, was aber als unzutreffend zu bewerten ist.

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Konjunktiv von verstehen

[F] Lautet die korrekte Konjunktivform des Verbs verstehen eigentlich verstände oder verstünde?

[A] Beim Verb verstehen gibt es in der Tat – genau wie bei dem einfachen Verb stehen – die Unsicherheit, ob der Vokal der Konjunktivform nun auf ä oder ü lauten muss. Der Grammatikduden gibt in seiner Übersicht über die starken Verben (in § 704) für stehen beide Formen an, die Form stünde allerdings in Klammern.

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