Fragen und Antworten

Tagtäglich erreichen uns zahlreiche und vielfältige Anfragen zu Zweifelsfällen der deutschen Sprache. Eine Auswahl der interessantesten Fragen beantworten wir regelmäßig in unserer Zeitschrift Der Sprachdienst unter der Rubrik »Fragen und Antworten«.

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Kasus nach sich sehen als

[F] In einem Leitartikel der Süddeutschen Zeitung (SZ) heißt es: »Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sieht sich gern als gelassener, abgeklärter Staatenlenker.« Ist das grammatikalisch korrekt? Ich meine, es müsste als gelassenen, abgeklärten Staatenlenker heißen.

[A] In dieser Frage der grammatischen Kongruenz, also der grammatisch-formalen Abstimmung der verschiedenen Satzglieder im Kasus, haben sowohl der Leitartikler der SZ als auch Sie Recht.

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Perfekt von reiten

[F] Die Tochter meiner Freundin hat in der Schule erklärt bekommen, dass das Perfekt von reiten ohne Ausnahme mit haben gebildet wird. Ich würde es mit sein bilden, also beispielsweise ich bin geritten sagen und nicht ich habe geritten. Was ist richtig? Und wurde das Perfekt von reiten vielleicht früher einmal anders gebildet als heute?

[A] Wie das Perfekt von reiten gebildet wird, ist abhängig vom zum Ausdruck gebrachten Sachverhalt (von der so genannten Aktionsart des Verbs).

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Konjugation von raten

[F] Das Verb raten wird in der 2. und 3. Person Singular doch wohl stark gebeugt, also rätst – rät. In einer Zeitungsüberschrift lese ich nämlich heute: »Der Ministerpräsident ratet« – gemeint ist, dass er rätselt, ein Rätsel zu lösen hat.

Bei dieser Gelegenheit: Ich wüsste auch gern, wie man das Verb backen konjugiert: backst – backt oder bäckst – bäckt. Vielleicht spielt mein Heimatdialekt, ich komme aus Augsburg, eine Rolle.

[A] Sie haben recht, die Gegenwartsformen von raten in der 2. und 3. Person Singular werden mit Umlaut gebildet: du rätst, er/sie/es rät – so jedenfalls in der Standardsprache.

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Plural von Datum

[F] Wie wird eigentlich der Plural zu Datum gebildet, wenn die Tages- und Jahresangabe gemeint sind, nicht die Daten wie in Datenverarbeitung, auch etwa Daten? »Datums« kommt ja wohl nicht in Frage, und »Datümer« – mir ist diese Wortform tatsächlich schon begegnet – gehört doch sicherlich zu den sprachlichen »Irrtümern«!

[A] Die heute allgemein übliche standardsprachliche Pluralform lautet einheitlich Daten. Die Wörterbücher und Grammatiken zur deutschen Gegenwartssprache sind sich hier seit langem einig.

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Vorname Niksa

[F] Wir möchten unserem Sohn den Vornamen Niksa geben, aber das Standesamt kennt ihn nicht. Es ist außerdem der Meinung, dieser Name sei weiblich. In unserer Nachbarschaft wohnt aber ein Mann – er ist Kroate –, der diesen Vornamen trägt. Als Zweitnamen denken wir an Keith.

[A] Der Vorname Niksa (auch in den Varianten Nischa, Niks-ha, Nik a) ist in slawischen Sprachen – u. a. im Serbokroatischen – belegt, als weiblicher, aber auch als männlicher Vorname.

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Vorname Nemo

[F] Eltern haben bei uns im Standesamt angefragt, ob sie ihren Sohn Nemo nennen können. Was meinen Sie? Handelt es sich dabei denn wirklich um einen Vornamen?

[A] Nemo ist uns tatsächlich als Vorname bekannt. So verzeichnet Wilfried Seibicke in seinem »Historischen Deutschen Vornamenbuch« (Berlin/New York, Band 3, 2000) diesen Namen als männlich.

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Vorname Mio

[F] Es geht um eine Namensänderung bzw. -hinzufügung. Können Sie bestätigen, dass Mio ein weiblicher Vorname ist?

[A] Mio ist als Vorname bekannt geworden durch die Titelgestalt in Astrid Lindgrens Kinderbuch »Mio, mein Mio« (1954, deutsch 1956).

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Vorname Matti

[F] Wir wollten unseren Sohn Matti nennen, doch das Standesamt weist uns darauf hin, dass dies nach dem »Internationalen Handbuch der Vornamen« auch ein Mädchenname sei und wir einen zweiten, eindeutig männlichen Rufnamen vergeben müssten. Müssen wir dies wirklich?

[A] Matti ist ein männlicher Rufname finnischer Herkunft – es handelt sich um eine Koseform zu Mat(t)hias, Mattias.

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Vorname Marti

[F] Beim hiesigen Standesamt wurde 1991 ein Knabe mit dem Vornamen Marti eingetragen. Ursprünglich hatten die Eltern den Namen mit -y schreiben wollen. Der Eintrag im »Internationalen Handbuch der Vornamen«, welches von Ihrer Gesellschaft herausgegeben und damals für die Beurkundung herangezogen wurde, besagt aber, dass Marty ein Vorname für ein Mädchen sei. Haben Sie vielleicht inzwischen neue Erkenntnisse? Es ist beabsichtigt, eine gerichtliche Berichtigung von Marti in Marty zu beantragen.

[A] Hinsichtlich der Vornamen Marti bzw. Marty gibt es heute tatsächlich neue Erkenntnisse; vor allem steht das große »Historische Deutsche Vornamenbuch« von Wilfried Seibicke zur Verfügung, das auch Belege über Eintragungen enthält.

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Vorname Legolas

[F] Wir möchten unseren Sohn Legolas nennen und bitten Sie, diesen Vornamen für das Standesamt zu bestätigen. Wir kennen den Namen aus dem Film »Der Herr der Ringe« und meinen, dass man ihn doch als Vornamen anerkennen kann.

[A] Da auch literarische Namen als reguläre Vornamen betrachtet werden können, sehen wir keine grundsätzliche Schwierigkeit, dass Sie Ihren Sohn Legolas nennen dürfen.

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